Gegen die Anwohner

Kommentar von Bernd Kammer

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Hauptstadtflughafen BER und gegen seine Anwohner entschieden. Die hatten geklagt, weil sie sich von Flughafenplanern und Behörden getäuscht fühlen. Denn aus dem Planfeststellungsbeschluss - der Baugenehmigung für den BER - war nicht ersichtlich, dass die Flugzeuge tatsächlich auch über ihre Köpfe hinwegdonnern würden, obwohl die Planer im Brandenburger Infrastrukturministerium das bereits wussten.

Die Bürger hatten also keine Chance, sich dagegen zu wehren, manche haben stattdessen in den vermeintlich flugfreien Räumen ihr Häuschen gebaut. Von Betrug war die Rede, zumal mit den ursprünglich festgelegten geraden Routen viel weniger Anwohner betroffen gewesen wären als mit den danach festgelegten abknickenden. Die Richter sahen das anders: Die Leute hätten ja trotzdem klagen können, gewissermaßen auf Verdacht, was wohl hellseherische Fähigkeiten erfordert hätte.

Eine erfolgreiche Klage hätte die Eröffnung des BER weiter hinauszögern können. Doch auch so ist er juristisch nur vorläufig aus dem Schneider. Die jetzt unterlegenen Kläger werden vermutlich bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, zudem laufen weitere Klagen, u.a. wegen unterlassener Prüfungen der Umweltverträglichkeit, sowie zwei Volksbegehren. Denn mittlerweile ist klar, dass auch nach der Schließung der drei Berliner Altflughäfen Hunderttausende vom Fluglärm betroffen sein werden. Und der BER tut alles, um sie weiter gegen sich aufzubringen: Der gesetzlich zustehende Lärmschutz wird ihnen verweigert.

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