Milliarden-Risiko beim Rettungsschirm bestätigt
Vertrauliches Gutachten: Deutschland müsste auch ohne Zustimmung des Bundestags ESM-Verluste ausgleichen
Demnach könnten deutsche Milliardenzahlungen an den ESM künftig auch gegen den Willen des Bundestages vollzogen werden, wenn zum Beispiel Verluste beim eingezahlten Stammkapital des Rettungsschirms ausgeglichen werden müssen. »Gemäß Art. 9 Abs. 2 ESM-Vertrag kann das Direktorium Kapital durch Beschluss mit einfacher Mehrheit abrufen, um Verluste aus Operationen des ESM zu decken. Verluste aus Operationen des ESM können zum einen entstehen, wenn eingezahltes Kapital dazu verwendet wurde, einen Fehlbetrag aufgrund der Nichtzahlung eines begünstigten Landes auszugleichen, und zum anderen, wenn Verluste aufgrund anderer Faktoren zu seiner Senkung des Gegenwerts des eingezahlten Kapitals unter die Grenze von 15 Prozent des maximalen Darlehensvolumens des ESM geführt haben«, heißt es in dem Papier. Deutschland habe etwa 27 Prozent der Stimmrechte, »und könnte damit letztlich einen Kapitalabruf im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 ESM-Vertrag nicht sperren«.
Das Gutachten war von Abgeordneten der Linksfraktion angefordert worden (»nd« berichtete). Linksparteichef Bernd Riexinger hatte der »WAZ«-Gruppe gesagt, die Behauptung, »dass Geld nur mit Zustimmung des Bundestags fließt, ist eine Lüge. Deutschland kann sogar gegen den Willen des Parlaments zur Zahlung zweistelliger Milliardenbeträge in die Euro-Kasse verpflichtet werden.«
Hinweis: Die im Text erwähnte Ausarbeitung zum ESM-Sachstand wurde von der nd-Website gelöscht. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat gegen die Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
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