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Assads Richter

Haitham al-Maleh sieht sich von »Brüdern« gebeten, eine syrische Exilregierung zu bilden

  • Karin Leukefeld, Damaskus
  • Lesedauer: 2 Min.

Es war die Zeit des französischen Mandats in Syrien, als Haitham al-Maleh 1931 geboren wurde. Erstmals wurde der syrische Menschenrechtler 1951 inhaftiert, 1958 erhielt er seine Zulassung als Richter. Seit Inkrafttreten des Ausnahmezustands im Jahre 1963 hat Maleh diesen kritisiert. Immer wieder erhielt er Reiseverbote und wurde mit dem Entzug seiner Anwaltszulassung bedroht. Maleh trat - wie viele bekannte und weniger bekannte Oppositionelle - gegen den Mangel an politischen Freiheiten und die Allmacht des Sicherheitsapparates auf.

Nach dem Machtantritt des jungen Präsidenten Baschar al-Assad im Jahr 2000 gehörte Maleh zu den Aktivisten des »Damaszener Frühlings«, einer landesweit aufstrebenden Bürgerrechtsbewegung, die bald wieder von den Sicherheitskräften unterdrückt wurde. Maleh verteidigte inhaftierte Aktivisten, 2003 sprach er in Paris öffentlich über den Ausnahmezustand in Syrien. Ende des gleichen Jahres folgte ein Auftritt im Deutschen Bundestag. Die Niederländer zeichneten ihn wegen seines Engagements für Menschenrechte aus.

In Syrien dagegen folgten seit 2006 weitere Verfahren gegen ihn. Nach einer neuerlichen Verhaftung 2009 kam Maleh infolge einer Amnestie am 8. März 2011 frei und verließ Syrien. Seitdem engagiert er sich im oppositionellen Syrischen Nationalrat (SNR) und befürwortet den bewaffneten Kampf. Im Januar erklärte er dem Londoner »Daily Telegraph«: »Assad und seine Familie werden getötet werden. Sein Ende wird sein wie das von Gaddafi.«

Nun hat Maleh in Kairo einen »Rat für die syrische Revolution« ins Leben gerufen, der unter seiner Führung eine Übergangsregierung bilden soll. Seine »Brüder« hätten ihn aufgefordert, das zu tun, sagte er mit Hinweis auf die in Syrien verbotene Muslimbruderschaft. Der SNR habe versagt. Der wiederum zeigte sich wenig erfreut über den unabgesprochenen Schritt des 81-Jährigen. Maleh will Aleppo zu einer international verteidigten Schutzzone für die syrische Opposition machen: »Von dort werden wir nach Hause zurückkehren.«

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