Ab 2013 Energieausweis Pflicht für Hauseigentümer

Energieverbrauch und Energieeinsparung

  • Lesedauer: 2 Min.
Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis, der Gebäude energetisch bewertet, für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder verpachten wollen, und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Wohneigentum vorlegen. Das ändert sich ab 2013.

Die europäische Gesetzgebung verpflichtet vom nächsten Jahr an dazu, den Energieausweis jederzeit in ebendiesen Fällen vorzulegen und nicht erst nach Verlangen. Wie die Verbraucherzentralen informieren, sollen die energetischen Angaben sogar bei Wohnungsanzeigen verpflichtend sein.

Ausgenommen von der Pflicht sind Baudenkmäler und kleine Gebäude, die nicht bewohnt werden. Gesetzliche Grundlage für die Ausstellung des Ausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), deren letzte Änderung am 1. Oktober 2009 in Kraft trat.

Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwei Varianten des Ausweises: Der Energiebedarfsausweis wird von Experten erarbeitet, die die energetisch relevanten technischen Gebäudegegebenheiten wie Heizung, Fenster und Dämmung ermitteln. Er ermöglicht eine größere Vergleichbarkeit.

Der in der Erstellung mit geringeren Kosten verbundene Energieverbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr an. Auf ihm befindet sich eine Farbskala von rot bis grün, die die Energieeffizienz des Hauses anzeigt.

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Bedarfsausweise ausgestellt werden. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die laut Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei Verkauf oder Neuvermietung ohne Ausweis drohen hohe Bußgelder. Die Kosten für den Energieausweis muss der Hauseigentümer tragen.

Nach wie vor besteht Kritik vor allem der Verbraucherverbände an den verschiedenen Varianten des Energieausweises. Sie betrifft die mangelnde Aussagekraft des Verbrauchsausweises, der nur den durchschnittlichen Verbrauch aller Hausbewohner in den letzten drei Jahren ausweist.

Zugleich wird die komplizierte und bürokratische Umsetzung der Verordnung und die mangelnde Transparenz bezüglich der Energiekosten bemängelt. Um die Angaben zu prüfen, wäre Expertenwissen notwendig.

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