Kein Extra-Geld für Rechtsliteratur

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Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Extra-Geld für Rechtsliteratur, so das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2012 (Az. L 5 AS 322/10). Es wies damit die Forderung des Mannes nach einem Sonderbedarf von 1318 Euro ab. Mit der Literatur habe er sich gegen verhängte Sanktionen zur Wehr setzen wollen, so der Mann. Er muss die Bücher jedoch aus seiner Regelleistung finanzieren. Ein Sonderbedarf läge nicht vor.

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