Urteil: Verwendung von Billigarzneien Betrug
Karlsruhe (dpa/nd). Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter hoben den Freispruch für einen Apotheker auf. Der Mann hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Weil er das Mittel im Ausland günstiger einkaufte, sparte er mehr als 58 500 Euro - berechnete den Krankenkassen aber den vollen Preis.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.