Urteil: Verwendung von Billigarzneien Betrug

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Karlsruhe (dpa/nd). Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter hoben den Freispruch für einen Apotheker auf. Der Mann hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Weil er das Mittel im Ausland günstiger einkaufte, sparte er mehr als 58 500 Euro - berechnete den Krankenkassen aber den vollen Preis.

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