Ausnahme von Netzentgelten vor EU-Kommission

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Düsseldorf (dpa/nd). Die von der Bundesregierung verordnete Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten verstößt möglicherweise gegen Europarecht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat deswegen die Europäische Kommission eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kommission soll erklären, ob sie die von der Regierungskoalition aus Union und FDP beschlossene Befreiung als unerlaubte staatliche Beihilfe einstuft. Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.

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