Randalierender Fußgänger muss Führerschein abgeben

Ungewöhnliches Verwaltungsgerichtsurteil

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer einen Führerschein besitzt und ihn auch tatsächlich benötigt, sollte auch dann seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle haben, wenn er nur zu Fuß unterwegs ist - wie das nachfolgende ungewöhnliche Urteil eines Verwaltungsgerichts zeigt.

Jedenfalls entzog die Verkehrsbehörde jetzt einem Mann seine Fahrerlaubnis, der im stark alkoholisierten Zustand zwar ohne sein Fahrzeug, aber randalierend auf einem öffentlichen Fest in Gewahrsam genommen werden musste. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte (Az. 3 L 823/12).

Im konkreten Fall brachten die Rettungskräfte den Festgenommenen zunächst in ein Krankenhaus, wo bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von drei Promille festgestellt wurde. Dabei trat der Mann so aggressiv auf, dass ihn selbst in der Klinik noch Polizeibeamte bewachen mussten. Als der Mann sich nach der Ausnüchterung später weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde seinen Führerschein - und erhielt dafür die vorbehaltliche Zustimmung des Gerichts.

Denn der Betroffene ist laut eigener Aussage zur Erreichung seiner Arbeitsstätte auf die Benutzung des privaten Autos angewiesen - womit zu befürchten ist, dass er schon in überschaubarer Zukunft nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug zu führen versuchen wird, so der Mainzer Richterspruch.

Jedenfalls ist aufgrund seines äußerst aggressiven Verhaltens auf dem Fest und der nur unter polizeilicher Bewachung möglichen medizinischen Versorgung danach davon auszugehen, dass er das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertige.

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