Haftung hängt von Alter und Entwicklung der Kinder ab

Wenn Kinder toben: Aufsichtspflicht der Eltern

  • Lesedauer: 2 Min.
Kinder sind abenteuerlustig. Und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei der Erforschung des Gebäudes etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich.

»Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben«, erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Der Bauherr muss das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.

Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden gerade stehen. An die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der benachbarten Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Das bedeutet, dass die Schuldfrage immer im Einzelfall entschieden wird. Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange das Kind den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat.

Dennoch empfehlen Experten den Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wie intensiv Vater und Mutter auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von dessen Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen in der Regel aus, es vor der benachbarten Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen.

Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.

Wie sieht es mit dem Schutz für Schäden durch Kleinkinder aus? Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen Schutz für Schäden durch Kinder an, die eigentlich nicht haften - etwa weil sie unter sieben Jahre alt sind. Bei dieser Versicherungsform besteht ein Versicherungsschutz, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und somit ebenfalls nicht haften.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal