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Kosten-Nutzen-Rechnung bei Kranken unannehmar

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Marburg (ADN/ND). Die Bundesärztekammer und die Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte haben sich am Dienstag gemeinsam dagegen gewandt, „über den Lebenswert behinderter, alter und kranker Menschen gesellschaftliche Kosten-Nutzen-Erwägungen anzustellen“. Damit werde die Daseins- und Versorgungsberechtigung dieser Menschen in Frage gestellt, erklärten sie unter Hinweis auf entsprechende, „sich in der Öffentlichkeit anbahnende Tendenzen“.

Den Wert eines Menschenlebens auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Berechnungen zu bemessen, lehnt die deutsche Ärzteschaft entschieden ab, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, in Marburg. Es gelte, so die Vorsitzende der Bun-

desvereinigung Lebenshilfe, Annemarie Griesinger, frühzeitig Bestrebungen zu erkennen und diesen mit allen Mitteln entgegenzuwirken. In der Öffentlichkeit müsse mit Nachdruck für die Behinderten eingetreten werden, insbesondere seien ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Lebensperspektiven besser als bisher darzustellen.

Vereinbart wurde, zwischen den Gesprächsteilnehmern zu prüfen, inwieweit die Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und der Lebenshilfe auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kreisebene intensiviert werden kann. Bundesärztekammer und Bundesvereinigung Lebenshilfe werden sich zu diesem Zweck um eine engere Kooperation zwischen den Landesärztekammern und Landesverbänden der Lebenshilfe bemühen.

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