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nen 24 Stunden. Diese ungewöhnliche Frist wird mit der Drohung garniert, bei späterer Überweisung würden bankübliche Überziehungszinsen fällig. Nicht nur, daß gar nicht bestellte und überhaupt nicht verkaufte Erzeugnisse vorab bezahlt werden müssen, ehe Wochen später das Geld zurückfließt, ärgert viele Kioskbesitzer.
Denn neben Verlagen nutzen auch Versandhäuser die beschei-
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