Wir erhielten eine Rechnung des Wasserverbandes über 101 Euro mit der Forderung nach einer künftigen monatlichen Abschlagszahlung von je 17 Euro, obwohl wir seit Jahren kein Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Schon seit Jahrzehnten nutzen wir ausschließlich eine eigene Hausbrunnenanlage für die Gartenbewässerung. Für die Ernährung verwenden wir stets nur Mineralwasser. Da das Wasserwerk privatwirtschaftlich arbeitet, können wir doch nicht gezwungen werden, irgendwelche Kosten an Privatunternehmer zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage?
Heinz M., Strausberg
Die erwähnte »Wasserrechnung« stellt sich als Berechnung von Grundgebühren dar. Solche Gebühr wird erhoben, wenn ein Haus einen Wasseranschluss hat. Es geht hierbei nicht um den Verbrauch. Nach den örtlichen Gebührenordnungen bzw. Satzungen wird die Gebühr von allen Hauseigentümern oder Hausbewohnern erhoben, deren Häuser an das Netz angeschlossen sind - unabhängig davon, ob Wasser aus der Leitung entnommen wird oder nicht.
Dem Zwang, an ein Trinkwassernetz angeschlossen zu werden, haben sich die Bürger zu beugen. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehören zu hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben, die von der Gemeinde oder vom Kreis auch an private Unternehmen übertragen werden können. Es ist also egal, wer das Wasserwerk betreibt.
Jede Wasserversorgungssatzung (desgleichen bei Abwasser) enthält zwar eine Regelung zur Befreiung vom Anschlusszwang in besonderen Fällen, doch davon machen die Kommunen oder die Wasserversorger nur sehr selten Gebrauch, weil jeder Befreiungsfall zugleich auch ein Ausfall von Einnahmen ist - und das noch bei der gegenwärtigen Kassenlage.
Solche Kostenausfälle müssen dann von den anderen Anschlussinhabern ausgeglichen werden. Kommt es darüber zum Streit, entscheiden Gerichte in der Regel zu Gunsten der Kommunen bzw. der Wasserversorger. Sie verfolgen damit den Solidargedanken der »Gerechtigkeit«. Denn mit dem Anschlusszwang wird gesichert, dass alle Einwohner an den Gesamtkosten der Wasserversorgung und an der Entsorgung beteiligt sind, ganz gleich, ob sie Wasser beziehen oder nicht. H.K.
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