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Bei Promotionsstudium keine Halbwaisenrente
Halbwaisen haben bei einem Promotionsstudium keinen Anspruch mehr auf Zahlung der monatlichen Rente. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil, die Halbwaisenrente werde nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gezahlt. Bei Studenten sei diese mit dem Erreichen eines ersten auf dem Arbeitsmarkt verwendbaren Abschlusses beendet. Geklagt hatte eine Politikstudentin, die nach bestandener Magisterprüfung ihren Doktor machen wollte.
Urteil des Bundessozialgerichts - AZ.: B 4 RA 29/ 02 R
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