Bei Promotionsstudium keine Halbwaisenrente

  • Lesedauer: 1 Min.
Wie lange wird Waisenrente gezahlt? Diese Frage in Zusammenhang mit der Ausbildung wird häufig gestellt - und hat schon häufig die Gerichte beschäftigt.
Halbwaisen haben bei einem Promotionsstudium keinen Anspruch mehr auf Zahlung der monatlichen Rente. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil, die Halbwaisenrente werde nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gezahlt. Bei Studenten sei diese mit dem Erreichen eines ersten auf dem Arbeitsmarkt verwendbaren Abschlusses beendet. Geklagt hatte eine Politikstudentin, die nach bestandener Magisterprüfung ihren Doktor machen wollte.

Urteil des Bundessozialgerichts - AZ.: B 4 RA 29/ 02 R
Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal