- Ratgeber
- Schadenersatz
Abwasser in der Wohnung
Rainer K., Berlin
In solchen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu ersetzten und die Reinigungsarbeiten angemessen zu bezahlen. Das gilt sowohl für die Reinigungsmittel, die chemische Reinigung der Auslegware oder deren Neubeschaffung zum Zeitwert sowie auch für den Zeitaufwand, den der Mieter in Folge des Schadens aufwenden musste.
Ob ein anderer Mieter den Schaden verursacht hat oder nicht, spielt bei der Entschädigung keine Rolle. Bietet der Vermieter von sich aus keinen Schadenersatz an, muss ein geschädigter Mieter mit entsprechenden Forderungen an ihn herantreten. Dabei ist der Schaden schriftlich darzulegen, die Kosten für die Schadenersatzforderung sind detailliert zu belegen (Quittungen, Stundennachweis u.a.). Es sollte auch eine Zahlungsfrist gesetzt und angekündigt werden, dass bei Nichtbezahlung mit der laufenden Miete aufgerechnet oder gerichtliche Schritte ergriffen werden (Mahnverfahren, Klage).
Sollten die oberen Mieter die Verstopfung verursacht haben, kann sie der Vermieter seinerseits schadenersatzpflichtig machen. Aber deren Verschulden muss dann eindeutig nachgewiesen werden. Um solche Schadensfälle zu vermeiden, sind Vermieter verpflichtet, die Rohre ab und zu reinigen zu lassen (§535 BGB). Darauf sollte er hingewiesen werden, wenn er nichts unternimmt. Eine regelmäßige Rohrreinigung ist allerdings nicht vorgeschrieben. H.K.
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