Mit Asylantrag in die Zwickmühle
Im Auswärtigen Amt ist man noch über eine andere Sache im- Bilde: In Vietnam existiert
ein Gesetz, mit dem Vietnamesen, die länger in Deutschland geblieben sind, als es der Vertrag mit der DDR vorsah, als „Republikflüchtlinge“ verfolgt werden können. Zwar sind dem Auswärtigen Amt keine Fälle bekannt, in denen es konkret Repressionen gegen Rückkehrer aus Deutschland gegeben habe, doch in den Beratungsstellen berichteten mehrfach Vietnamesen über solche, ihnen zu Ohren gekommenen Fälle. Da stellt sich die Frage nach einer möglichen Asylanerkennung doch noch einmal neu. Doch Vorsicht! Wer einen Asylantrag stellt, fliegt aus der Bleiberechtsregelung. Wieder eine Zwickmühle.
IVO BOZIC
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.