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Mit Asylantrag in die Zwickmühle

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Im Auswärtigen Amt ist man noch über eine andere Sache im- Bilde: In Vietnam existiert

ein Gesetz, mit dem Vietnamesen, die länger in Deutschland geblieben sind, als es der Vertrag mit der DDR vorsah, als „Republikflüchtlinge“ verfolgt werden können. Zwar sind dem Auswärtigen Amt keine Fälle bekannt, in denen es konkret Repressionen gegen Rückkehrer aus Deutschland gegeben habe, doch in den Beratungsstellen berichteten mehrfach Vietnamesen über solche, ihnen zu Ohren gekommenen Fälle. Da stellt sich die Frage nach einer möglichen Asylanerkennung doch noch einmal neu. Doch Vorsicht! Wer einen Asylantrag stellt, fliegt aus der Bleiberechtsregelung. Wieder eine Zwickmühle.

IVO BOZIC

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