Berlin: Wohnungstausch jetzt ohne WBS
Ostregelung ausgedehnt: Einkommenshöhe bei städtischen Unternehmen kein Hindernis
Berlin (ND-Kammer). Erhebliche Erleichterungen beim Wohnungstausch wird es voraussichtlich ab 1. April in Berlin geben, Die Grundlage schafft ein Kooperationsvertrag zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Senatsbauverwaltung, mit dem die bisher unterschiedlichen Praktiken in beiden Stadthälften vereinheitlicht werden.
Ostmieter hatten es bisher leichter- Bei Tauschwunsch brauchten sie offiziell keinen Wohnberechtigungsschein
fWBS) vorlegen. „Diese unbürokratische Lösung versuchen wir seit Jahren auch auf den Westteil zu übertragen, jetzt klappt's“, freut sich Christa Sijbrandij, Geschäftsführerin der Gesellschaft für Wohnungsinformation „MietTips“ In den Westbezirken war bisher immer ein WBS notwendig, den es bei zu hohem Einkommen meist auch gar nicht gab. Die städtischen Gesellschaften zogen deshalb jede normale Vermietung einem Tausch vor.
Künftig stehen potentiell 450 000 Wohnungen der städ-
tischen Gesellschaften, nicht der Genossenschaften, allen Tauschwilligen offen, mit oder ohne WBS. Sie können die Wohnung somit unabhängig vom Einkommen wechseln, berlinweit. Wenn sich die Partner einig sind, müssen die Unternehmen dem Tausch zustimmen. Die Partner beziehen die Wohnungen zu den Konditionen des Vormieters, Mieterhöhungen wird es nicht geben. Erstmals gestattet ein Bundesland damit Mietern ohne WBS, in Sozialwohnungen zu ziehen. Sie müssen dann allerdings
Fehlbelegungsabgabe zahlen, wenn ihr Einkommen die entsprechende Grenze überschreitet.
Zwei weitere Regelungen wurden auf den Westen übertragen: Mieter können einen Raum mehr beanspruchen, als ihnen laut Belegungsrecht zusteht. Und Paare, die nicht verheiratet sind, können ihre zwei Wohnungen gegen eine einwechseln.
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