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Rammschlag

  • Klaus Kimme
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit den Planungen der Autobahnverlängerung vom Tempelhofer Dreieck zur Buschkrugallee in Neukölln wurde einmal mehr deutlich, wie ernst die Bezeichnung „Bürgerbeteiligung“ von der Behörde genommen wird. Knapp 9000 Betroffene hatten mit Einwendungen versucht, die Zerstörung zahlreicher Wohnhäuser, eines Friedhofs, zweier Wohnstraßen und die Umsiedlung von rund 50 Gewerbetreibenden zu verhindern. Erfolglos. Als Ablehnungsgrund dienten der Behörde so schlagende Argumente wie:

schließlich wird die Autobahn seit dreißig Jahren von uns geplant“

Und als sei soviel Ignoranz gegenüber Bürgerinteressen nicht genug, soll noch vor Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist gegen die, Planfeststellung (2.11.) morgen, 11 Uhr, der „erste Rammschlag“ für eine Spundwand in der Hattenheimer Straße in Tempelhof vollzogen werden. Ahnlich wie beim Tiergartentunnel wird auch hier darauf verwiesen, daß laut Beschleunigungsgesetz von Bürgern eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben.

Dennoch haben zwei Betroffene Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht (ND vom 10.10., Seite 17). Wie deren Rechtsbeistand, Karsten Sommer, auf Rückfrage erklärte, mit vielversprechenden Aussichten. Weil zum einen das vorgeschriebene Linienbestimmungsverfahren nicht stattgefunden habe, zum anderen die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung fehle, um nur zwei der eklatanten Unterlassungen bei der Planung zu nennen.

Parallel zur Klage wurde wegen des Baubeginns ein „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ eingereicht. Wird der jedoch abgelehnt, bleibt der Bauverwaltung bis zum Entscheid über die eigentliche Klage, was mehr als ein Jahr dauern könnte, genügend Zeit, mit Abriß und Autobahnneubau vollendete Tatsachen zu schaffen, an denen niemand mehr vorbei kann. „Bürgerbeteiligung“, wie stolz das klingt.

KLAUS KIMMEL

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