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Renten-Anhörung im Bundestagsausschuß

Zugang zu Invalidenrenten erschwert

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn (ddpADN/ND). Die geplante Umstellung der Rentenanpassung in Ostdeutschland ist bei einer Expertenanhörung im Bundestags-Sozialausschuß am Montag auf geteiltes Echo gestoßen. Während Rentenversicherungsträger, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den Gesetzentwurf der Koalition begrüßten, warnten die Sozialverbände VdK und Reichsbund vor einer Schlechterstellung der Ostdeutschen.

Nach den Plänen der Koalition sollen die Ostrenten künftig - wie schon jetzt im Westen - nur noch einmal jährlich und zwar entsprechend der Steige-

rung der Nettolöhne des Vorjahres angehoben werden.

Nach einem Gesetzentwurf der Koalition soll außerdem der Zugang älterer Versicherter zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten erschwert werden.

Nach Ansicht von Sozialrichter Rußig werde damit der Rentenzugang gerade für die am stärksten benachteiligten Gruppen verschlossen. Kritik kam auch von der Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter. Ihrer Auffassung nach verstößt der Entwurf wegen „behindertenfeindlicher Rechtsfolgen“ gegen das Grundgesetz.

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