Drei Jahre Haft für HVA-Spion
Düsseldorf (ND-Kloss). Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR - so lautet das Revisionsurteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den früheren Regierungsdirektor im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Knut Gröndahl (54). Die Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert; der Verteidiger hatte die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung verlangt. Gröndahl hatte ab 1973 unter den Decknamen „Hanson“ bzw „Töpfer“ 16 Jahre lang Unterlagen und Personaldaten aus dem innerdeutschen Ministerium und der ständigen Vertretung in Ostberlin geliefert.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.