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Drei Jahre Haft für HVA-Spion

  • Lesedauer: 1 Min.

Düsseldorf (ND-Kloss). Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR - so lautet das Revisionsurteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den früheren Regierungsdirektor im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Knut Gröndahl (54). Die Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert; der Verteidiger hatte die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung verlangt. Gröndahl hatte ab 1973 unter den Decknamen „Hanson“ bzw „Töpfer“ 16 Jahre lang Unterlagen und Personaldaten aus dem innerdeutschen Ministerium und der ständigen Vertretung in Ostberlin geliefert.

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