Vergewaltigung in Ehe strafbar
Bundestag beschloß Gesetz / Einwand gegen Widerspruchsklausel
Bonn (dpa/ND). Die Vergewaltigung in der Ehe ist künftig strafbar. Nach über 20jährigem juristischem und politischem Ringen verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstag abend eine Novelle zum Sexualstrafrecht. Sie hebt die unterschiedlichen rechtlichen Folgen von außerehelicher und ehelicher Vergewaltigung auf. Für den Koalitionsentwurf waren 318 Abgeordnete, dagegen 306, zwei enthielten sich.
Beschlossen wurde eine Regelung, die es der Frau ermöglicht, ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann zu stoppen. Der Versuch von SPD und Bündnis 90/Grüne, diese sogenannte Widerspruchsklausel zu streichen, scheiterte: 304 Parlamentarier stimmten für diesen Antrag, 320 dagegen.
Die bisherige Gesetzeslage bedrohte eine Vergewaltigung unter Eheleuten mit einem niedrigen Strafmaß. Nun soll
einheitlich eine Mindeststrafe von zwei Jahren gelten. Der neue Straftatbestand ist geschlechtsneutral formuliert. Entsprechend gelten alle Formen der Penetration als Vergewaltigung. Die Ausnutzung einer hilflosen Lage des Opfers wird ebenfalls erfaßt.
Familienministerin Claudia Nolte (CDU) rechtfertigte die Widerspruchsklausel für Frauen. Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) betonte,
allein die Ehefrau könne beurteilen, ob die Ehe zusätzlich belastet werden solle.
Seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dagegen lehnte die Klausel ab. Christina Schenk (PDS) nannte es besonders fatal, daß durch den Widerspruch auch die Verfolgung von mit der Vergewaltigung begangenen Delikten wie Körperverletzung oder Nötigung entfalle.
Der Bundestag lehnte ferner eine 'Isolierung des Iran ab, verlangte aber stärkeren deutschen Druck zur Einhaltung der Menschenrechte. Ein Grünen-Antrag zur Streichung von Hermes-Bürgschaften wurde abgelehnt. (Seite 5)
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