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DDR-Gesetze in Sachsen-Anhalt, aber leider nicht bundesweit weiterhin gültig

Von Claus Dümde

Als Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert Ende voriger Woche eine 333seitige Gesetzessammlung vorstellte, ist's rausgekommen: Dort gilt, wie übrigens in anderen neuen Bundesländern auch, nach wie vor DDR-Recht. In Sachsen-Anhalt aber nicht etwa, weil irgendwer in Bonn oder Magdeburg vergessen hätte, irgendwelche Gesetze, VeroderAnordnungen der Vor-»Wende«-Zeit außer Kraft zu setzen, oder weil man es bisher nicht geschafft hat, sie durch neue Landesgesetze zu ersetzen. Nein, in Magdeburg geschah das mit voller Absicht.

Der Landtag nahm dazu 1996 extra ein Rechtsbereinigungsgesetz an.

Was ist los in Magdeburg? Hat die PDS ihre Duldungspartner gedrängt oder übertölpelt, den »Unrechtsstaat« DDR wenigstens partiell zu konservieren?

Mitnichten. Die SPD-Politikerin Schubert sagte, daß es außer dem grünen Pfeil weitere »durchaus sinnvolle Regelungen in der DDR gegeben hat, die nicht einfach über den Haufen geworfen wurden«. Sie verwies auf Natur- und Umweltschutz, auf Regelungen zum Austritt aus Religionsgemeinschaften und im Stiftungsrecht. Die DDR hätte Gesetze oftmals klarer formuliert, vieles sei »vernünftiger geregelt« gewesen, so im Familien- und Arbeitsrecht. Sie hätte sich gewünscht, daß einiges davon in gesamtdeutsches Bundesrecht übernommen worden wäre.

Verständlich. Aber aussichtslos. Denn Gesetze sind auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Selbst wenn sie so »Unpolitisches« regeln wie Organtransplantationen oder Schwangerschaftsabbrüche. Die DDR-Regelungen dazu galten als vorbildlich. Doch sie passen weder zum Credo des Kapitalismus noch zum Weltbild der Kirche. Sie waren nur sinnvoll.

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