Hohe Hürden für Amtsenthebung
Das hat nur einen Haken: Weil Bürgermeister und Landräte vom Volk direkt gewählt worden sind, wurden vor ihre Amtsenthebung hohe Hürden gesetzt. Zunächst müssen die Volksvertreter in Gemeinde- sowie Stadtrat oder Kreistag mit Dreiviertelmehrheit ein förmliches Abwahlverfahren einleiten. Diese Mehrheit wurde etwa im Kreistag Löbau-Zittau, wo Landrat Volker Stange (CDU) wegen Selbstbereicherung mittels überhöhter Bezüge und allerlei anderer Unregelmä-ßigkeiten Vertrauen eingebüßt hatte, vor Jahresfrist knapp verfehlt.
Mit der besonderen Machtfülle der kommunalen Spitzenwahlbeamten ver-
band die Landtagsmehrheit auch eine siebenjährige Amtszeit. Im Erzgebirgsstädtchen Aue klappte dieser Tage auf Antrag der örtlichen PDS-Fraktion immerhin der erste Schritt, CDU-Bürgermeister Klan wurde zur Abwahl freigegeben. Selbst von seinen neun Parteifreunden im Rat hielt nur noch einer zu ihm. Trotzdem, fürchtete die Grüne Müller, »ist es nicht unwahrscheinlich, daß er sein Amt bis ins Jahr 2001 weiter ausfüllen und das Gemeinwesen schädigen kann«.
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