Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Sex-Klage gegen Clinton zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Washington (dpa/ND). Im Kampf gegen eine Sex-Klage hat US-Präsident Bill Clinton eine schwere juristische Niederlage erlitten. Der Oberste Gerichtshof entschied am Dienstag in Washington einstimmig, daß die von einer früheren Staatsbediensteten in Arkansas angestrengte Klage wegen sexueller Belästigung zugelassen wird. Clinton hatte beantragt, die 1994 eingereichte Klage von Paula Jones bis Ende seiner Amtszeit auszusetzen. Jones hat Clinton beschuldigt, sie 1991 in seiner Zeit als Gouverneur von Arkansas, in einem Hotel um sexuelle Handlungen gebeten zu haben. Nach ihrer Ablehnung habe Clinton aber keinen Druck ausgeübt. Sie habe sich jedoch in ihrer Ehre verletzt gefühlt.

Der Oberste Gerichtshof der USA kam zum Ergebnis, daß es für einen Aufschub der Klage keine verfassungsrechtlichen Gründe gebe. Clintons Anwalt, Robert Bennett, sagte gegenüber CNN, Clinton könne sich nicht »erinnern, die Frau jemals getroffen zu haben«.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.