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  • Politik
  • Streit um Buchheim-Bilder

Erben wollen Klagen

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München/Bruchsal (dpa). Der Kunstsammler Lothar-Günther Buchheim soll wegen des angeblich unrechtmäßigen Besitzes wertvoller expressionistischer Bilder verklagt werden. Es handele sich um Ölgemälde und Grafiken, die Buchheim zu Unrecht an sich genommen habe, sagte am Mittwoch in Bruchsal Ruprecht Weise, der Sohn des früheren Eigentümers. Eine Klage sei in Vorbereitung. Buchheim bezeichnete die Vorwürfe gegenüber der dpa als »bodenlosen Unfug«. Eine weitergehende Stellungnahme lehnte der Bestsellerautor (»Das Boot«), der eine auf rund 200 Millionen Mark geschätzte Sammlung deutscher Expressionisten besitzt, ab.

Laut Weise waren die Werke in den 50er Jahren auf Veranlassung Buchheims am damaligen Wohnsitz der Familie Weise in Halle (Sachsen-Anhalt) ab-

geholt worden, damit für eine Ausstellung im früheren West-Deutschland Vorlagen für den Katalogdruck angefertigt werden konnten. Wieviele Werke es genau sind und welchen Wert sie haben, konnte Weise nicht sagen. Buchheim habe nie eine Liste ausgehändigt. Nach Zeitungsberichten soll es sich um etwa 30 Blätter handeln, unter anderem Originale von Erich Heckel, Ernst Ludwig Kirchner und Karl Schmidt-Rottluff.

Die Werke bildeten nach Einschätzung von Weise »möglicherweise den Anfang der expressionistischen Sammlung von Buchheim«. Ruprecht Weise, der Sohn des 1961 gestorbenen Fabrikanten Felix Weise, strebt einen Vergleich an: »Buchheim soll zwei bis drei Bilder zurückgeben, dann können wir Burgfrieden schlie-ßen.« Diese sollten dann im Moritzburg-Museum in Halle präsentiert werden.

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