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Folge der »Beugehaft«: dauerarbeitslos

Vortrag der Staatsanwältin und Vernehmung zur Person ergaben: Angeklagter Hans-Jürgen Seh. hat kein Motiv Dolgenbrodt-Prozeß Von Claus Dümde

  • Lesedauer: 3 Min.

Im Prozeß wegen Mittäterschaft und Beihilfe zum Brandanschlag vom 1. November 1992 auf ein Asylbewerberheim in Dolgenbrodt bei Berlin vorm Landgericht Frankfurt (Oder) wurde gestern die Anklage vorgetragen.

Das verblüffendste am kurzen Vortrag von Staatsanwältin Petra Marx war, daß sie mit der größten Selbstverständlichkeit einen neuen Brandstifter präsentierte: Renato P. Der 27jährige, der in der JVA Brandenburg eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt, soll über eine bereitgelegte Holzbohle den Zaun um das einstige Kinderferienlager überwunden, Maschendraht vor dem Haus zerschnitten, Fenster eingeschlagen und Brandsätze ins innere geworfen haben. Offenbar beruhen die Vorwürfe auf Angaben von Silvio Jakowski, der Anfang 1996 in einem Indizienprozeß - inzwischen

rechtskräftig - als Brandstifter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden ist. Noch Anfang der Woche wurde Jakowski von Frau Marx bei ihren täglichen Medien-Briefings als »Haupttäter« und der Dolgenbrodter Blumenhändler Thomas 0. als »Hauptangeklagter« in diesem schon siebten Dolgenbrodt-Prozeß bezeichnet.

0. wird in der Anklageschrift vorgeworfen, Ende Oktober 1992 Jakowski über den mitangeklagten, damals 19jährigen Marco Seh. für die Brandstiftung »angeheuert« und ihm dafür Bargeld versprochen zu haben. Marco Seh. habe mit einem Mix aus Benzin und Heizöl, das dessen Stiefvater beschafft haben soll, Spiritusflaschen in »Molotowcocktails« verwandelt, die Hans-Jürgen Seh. oder dessen Ehefrau Regina an Jakowski übergeben habe. 0. übergab der Anklage zufolge am Tag nach der Tat Jakowski 2000,- Mark, von denen 1000,- Mark an P gegangen sein sollen. Elektromeister Gerd G. (50) klagt die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Brandstiftung an, weil

er am 5. 11. 1992 an 0. 300 Mark übergeben haben soll. Neben Brandstiftung wird mehreren Angeklagten ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Falschaussage bzw. Meineid vorgeworfen.

Der dürre Vortrag der Staatsanwältin, in dem kein Wort über von den Angeklagten eingeräumte oder ihnen unterstellte Motive fiel, löste kaum eine Regung aus. Bei der Vernehmung zur Person wurde aber Unmut laut, weil Frau Marx zwei Angeklagten nicht nur unzutreffende Berufsbezeichnungen andichtete, sondern Hans-Jürgen Seh. sogar die Hälfte seines Vornamens strich. Eigentlich hätte der als »Heizer« bezeichnete Dieselmoterenschlosser und Hochdruckkesselwärter da aufstehen und gehen sollen.

Ohnhin bestreitet er entschieden jegliche Tatbeteiligung, gilt im Dorf als »Linker«, engagierte sich nach der Wende beim Neuen Forum. Mit seinem Stiefsohn Marco, der sich damals von der Neonazi-Szene in Königs Wusterhausen angezogen fühlte und auch seines Äußeren wegen als »Dorfrechter« galt, setzte sich

Hans-Jürgen Seh. auseinander Und er hatte auch kein anderes Motiv, sich an einer Verschwörung zur Brandstiftung zu beteiligen. Er besitzt weder Haus noch Grundstück wie 0. und G., noch ist er verschuldet. Sein kleines Vermögen freilich ist mittlerweile aufgebraucht. Nach der Wende als Schichtleiter im Heizwerk Zernsdorf arbeitslos geworden, schulte er zum Baumaschinisten um, fand in der Saison auch regelmäßig Jobs, wurde im Winter entlassen. Nachdem er Anfang 1997 wie die anderen angeklagten Dolgenbrodter wegen angeblicher »Verdunkelungsgefahr« in Untersuchungshaft genommen worden war, fand er keine Arbeit mehr Ebenso erging es Gerd G., dem während der U-Haft gekündigt wurde. In der Begründung stand »Rufschädigung«. Denn dank der Pressefreundlichkeit der Frankfurter Staatsanwaltschaft wurde natürlich auch sein Name in der MOZ wie im letzten Boulevardblatt genannt.

Die Vernehmung zur Sache wurde bis zur Entscheidung über eine Verteidiger-Rüge der Zeugen-Auswahl vertagt.

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