Vor Gott sind alle gleich - und vor dem Gesetz?
Islam und Menschenrechte
Koran, Sure 17: die Menschenwürde
Das Demokratiekonzept des Islam ist auf dem Tawhid-Prinzip begründet, das die Autorität jeglicher Instanz außer Allah ablehnt. Die »Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam«, am 5. August 1990 von 50 Außenministern islamischer Staaten unterzeichnet, garantiere nicht wirklich Menschenrechte nach dem Verständnis der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948, da laut Artikel 25 die Sharia als »die einzige zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung« bezeichnet wird. Die Skeptiker verweisen auch darauf, dass der Annahme der UN-Deklaration Staaten wie Ägypten, Saudi-Arabien, Syrien, Pakistan gegen die Aufnahme des Rechts des Religionswechsels und der Gleichberechtigung von Mann und Frau Widerstand geleistet haben und diese auch nicht in der 1981 angenommenen »Allgemeinen Islamischen Menschenrechtserklärung« des Islamischen Rates für Europa enthalten sind. Und so steht schnell das Urteil fest, dass Gewalt in den verschiedensten Formen dem Koran inhärent sei.
Solche voreiligen Schlussfolgerungen sind bei seriösen Untersuchungen der sich in islamischen Staaten gegenwärtig vollziehenden Entwicklungen nicht berechtigt. Zugegeben, der Islam ist eine kämpferisch angreifende Religion. Für jeden frommen Muslim, für jede fromme Muslimin ist das Streiten auf dem Pfade Allahs ein im Koran begründetes heiliges Gebot. Sie sind aufgefordert, die heiligen Texte buchstabengetreu anzuwenden. Jedoch muss man bei der Bewertung und Einordnung des islamischen Denkens und Handelns berücksichtigen, dass die individuellen Vorstellungen der Muslime von einem islamischen Leben, die orts- und zeitabhängigen Gepflogenheiten mit den heiligen Texten und Traditionen übereinstimmen können, aber nicht müssen.
Die islamische Staatslehre beruft sich häufig auf ihre mittelalterlichen Lehrer wie Al-Mawardi (10. Jahrhundert) und Ibn Taimya (13./ 14. Jahrhundert), die eine Bindung an die Sharia vorgeben, sie verneint jedoch nicht die Möglichkeit der Anwendung von Menschenrechten, des Gleichheitsgrundsatzes, der Meinungsfreiheit, politischen Mitbestimmung und Gewaltenteilung als Teile einer demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung auch in einem islamischen Staatsmodell.
Die Menschenrechte werden zumeist aus dem Koran, Sure 17, Vers 70 abgeleitet. Dort ist die Rede von der Würde der Menschen, woraus sich die Individualität des Menschenrechts ergibt. Dabei wird die Verantwortung des Menschen der Freiheit vorangestellt. Im Unterschied zu westlichen Werten gibt es eine stärkere Bindung des Einzelnen an die Gemeinschaft, wobei letzterem nicht alles absolut untergeordnet wird. Individualismus wird als egoistisch, destruktiv abgelehnt. Freiheit wird durch Sharia und Gewissen bestimmt.
Die Behauptung, es gebe in der islamischen Welt eine Diktatur der Geistlichen, keine Freiheit des Individuums im Denken und Handeln, sei ein großer Trugschluss, erklärte der ägyptische Islamwissenschaftler Prof. Dr. Shama unlängst auf einem Kolloquium der Konrad-Adenauer-Stiftung. Die Lehre des Islam habe zwei Teile. Der eine hänge mit den Anbetungshandlungen zusammen, die konkret festgelegt seien und von keinem Muslim verändert werden dürfen. Der andere betreffe alle Angelegenheiten des Lebens, dessen Entwicklung und, wenn notwendig, auch Veränderung durch den Menschen geboten sei. In Anlehnung an das dialektische Prinzip wird erklärt, dass »die ständige Veränderung eine Notwendigkeit des Lebens« sei, »die Erde nicht in einem Zustand verharren dürfe, sich vielmehr in einer permanenten Wechselwirkung und ununterbrochener Veränderung« befände.
Verantwortung steht vor Freiheit
Der Gleichheitsgrundsatz unterscheidet sich vom westlichen Menschenrechtsverständnis. Aus der These, dass vor Gott alle Menschen gleich seien, wird jedoch nicht ohne weiteres die Gleichheit vor dem Gesetz gefolgert. In bestimmten Bereichen werden Frauen den männlichen Muslimen nicht gleichgestellt. Das trifft zu auf das Erbrecht, den Zeugenstatus vor Gericht und das Familienrecht, wobei die Gesetzgebung von Land zu Land unterschiedlich ist. So ist das ägyptische Erbschaftsgesetz (516 Artikel) sehr differenziert und - wie der Großmufti von Ägypten, Prof. Dr. Gomaa, auf Fragen von Teilnehmern der oben genannten Veranstaltung nachzuweisen sich bemühte - benachteilige keinesfalls die Frau.
Die Nichtgleichstellung der Frau in der Familie wird mit der traditionellen gesellschaftlichen Aufgabenteilung begründet, wobei man sich auf die Sure 4, Vers 34 beruft, in welcher der Mann der Frau vorangestellt wird. Reformer, die eine Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens anstreben, verweisen auf die Tatsache, dass die Frau des Propheten Geschäfte führte, Karawanen leitete und auch nicht verschleiert war. Dabei wird eine Emanzipation der Frau nach westlichen Vorstellungen allerdings auch von islamistischen Musliminnen als wenig erstrebenswert angesehen. Sie sehen vor allem die Gefahr einer Zerstörung der Ehe und Familie, die Gefährdung der Moral.
Was die religiöse Gleichheit betrifft, so besitzen Nichtmuslime wie Christen und Juden grundsätzlich gleiche politische und bürgerliche Rechte, einschließlich des aktiven und bedingt auch des passiven Wahlrechts. Allerdings sind sie von bestimmten Ämtern, wie z.B. beim Richteramt, ausgeschlossen.
Beim Institut »Pluralismus der Meinungen« beziehen sich die islamischen Rechtsschulen auf einen Ausspruch Mohammeds, nach dem die Meinungsvielfalt als Gnade für die Gemeinschaft gilt. Ägyptische Islamwissenschaftler verweisen auf die Möglichkeit der Kritikübung, auf die Tatsache, dass es im Koran keine Vormundschaft über das Denken anderer, keine Unfehlbarkeit der Meinung des Einzelnen, auch nicht eines religiösen Führers, gäbe. Redefreiheit sei gegeben.
Die angeführten Aussagen widerspiegeln die Interpretation des Koran durch die Alashar-Universität in Kairo, die einzige Islamische Universität der Welt. Der dort gelehrte Islam soll für alle Muslime orientierend sein. Neben solchen Strömungen des Demokratieverständnisses, die man der Aufklärung zuordnen könnte, gibt es aber auch andere wie die der Wahabiten in Saudi-Arabien, die Meinungsunterschiede und Versammlungsfreiheit lediglich im Rahmen des Islam zulassen. Atheismus oder religiöse Zweifel würden nicht zu den individuellen Freiheiten gehören, keinesfalls Teil eines Rechtsanspruches sein.
Für die politische Mitbestimmung gibt es nur allgemeine Regeln. Im Beratungsprinzip (Sure 2, Vers 40) wird von vielen islamischen Staatsrechtlern ein Ausdruck einer parlamentarischen Demokratie gesehen. Der Koran besagt, dass sich die Gläubigen beraten und beraten lassen sollen. »Das vom Islam festgelegte Prinzip der Beratung ist mit dem gewaltsamen Durchsetzen der Meinung unvereinbar Es bietet die Möglichkeit, andere Meinungen zu überwinden, sogar auch dann, wenn deren Vertreter sich in den Mantel des Islam hüllen und auf ihren Köpfen dessen Hut oder Zeichen tragen«, bemerkte Prof. Dr. Shama. Das Mehrheitsprinzip hat im Islam keine Tradition, wird jedoch soweit anerkannt, wenn dadurch keine Ergebnisse erzielt werden, die dem Islam zuwider wären. Hier ist das Tor für Interpretation offen, da die Wertung von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein kann.
Eine Gewaltenteilung wäre nach islamischer Staatsrechtslehre nicht erlaubt, denn alle Gewalt liegt bei Gott, der die Normen und Werte irdischen Lebens für alle Zeiten festgelegt habe. Die Gesetzgebung erfolgt innerhalb dieser Regeln, indem der Mensch diese auslegt und anwendet. In einer parlamentarischen Ordnung ist dies durch gewählte Vertreter möglich, in einem monarchischen System kann der Herrscher seine absolute Zuständigkeit delegieren, ohne selbst als weltlicher Herrscher in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Islam viele Elemente von Demokratie und Menschenrechten bereits angelegt sind. Es geht heute darum, diese für einen Staatsaufbau demokratischer Prägung islamischer Provenienz angepasst zu interpretieren und umzusetzen. Die eine muslimische Staatstheorie bestimmenden Elemente Koran, Sunna und Sharia verschließen die islamische Gesellschaft keineswegs vor Reformen, die von den Völkern der islamischen Welt heute stärker als je zuvor gefordert werden. So fordert der im April d.J. veröffentlichte »Dritte Arabische Bericht über die menschliche Entwicklung«, verfasst von einer Gruppe unabhängiger arabischer Gelehrter und Intellektueller, gesetzliche und politische Reformen, die eine Stärkung der institutionellen Grundlage der Freiheit und die Begrenzung des Machtmonopols der Exekutive anstreben. Es geht um die völlige Respektierung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, die Beendigung jeglicher Ausgrenzung und Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen und Minderheiten, die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz, Schluss mit Militärtribunalen und anderen außerordentlichen Gerichten. Der Vierte Bericht in diesem Jahr soll sich mit der Situation der Frauen in der arabischen Welt befassen.(siehe ND vom 6.4.2005)
Diesen Bericht kommentierend, kommt die deutsche Islamwissenschaftlerin Sonja Hegasy zu der Schlussfolgerung, dass die Regierungen und Staatsoberhäupter auf Grund des zunehmenden Reformdruckes Veränderungen in Richtung mehr Demokratie vornehmen bzw. zulassen müssen. So soll im September d.J. in Ägypten zum ersten Mal eine Wahl des Staatspräsidenten mit mehreren Kandidaten stattfinden, was eine Veränderung der Verfassung voraussetzt. Auch auf der Internationalen Konferenz anlässlich des 50. Jahrestages von Bandung im März dieses Jahres in Kairo wurde die Forderung nach »guter Regierungsführung« (good governance) erhoben, die eine Diktatur von Clans, eine Einparteienherrschaft ausschließt.
Seit Jahren debattieren Rechtsgelehrte in diesen Staaten über Form und Inhalt einer »Islamischen Ordnung«, die sich von westlichen Demokratiemodellen unterscheidet. Koran und Sunna enthalten kein geschlossenes Konzept für das Zusammenleben in Staat und Gesellschaft, schreiben keine bestimmte Staatsform vor. Es gibt kein allgemein akzeptiertes und erprobtes Modell einer »Islamischen Ordnung«. Weder Iran noch Saudi-Arabien werden als Vorbild betrachtet. So ist nicht verwunderlich, dass die Islamisten, vor allem die Fundamentalisten, die Debatte über diese Fragen bestimmen wollen. Sie wollen geltend machen, dass Religion, Recht und Politik untrennbar miteinander verbunden sind. Politische Kategorien von Macht und Interessen, parlamentarische Kontrolle, demokratische Mitbestimmung werden ausgeblendet.
Unter diesen Bedingungen haben es die Reformer in der islamischen Welt nicht leicht, ihre Forderungen nach mehr Demokratie und Menschenrechten durchzusetzen. Aber auch der Westen macht es ihnen nicht leichter. Sind denn die Thesen der westlichen Welt glaubwürdig, wenn von ihren Regierungen Menschenrechte mit Füssen getreten werden, wie die Beispiele Guantanamo und Abu Ghoreib zeigen? Die Organisation Human Rights Watch hatte der UNO-Menschenrechtskommission am 9. März d.J. empfohlen, »die Folterpraktiken der USA zu verurteilen«. In dem jüngsten Bericht von Amnesty International heißt es, dass die USA-Regierung selbst »internationales Recht und die Genfer Konventionen in eklatanter Weise« missachte, durch ihr Vorgehen, u.a. auch durch die Freisprechung der oberen Militärführer für ihre Verantwortung an dem Folterskandal durch das Pentagon, weltweit an moralischer Autorität eingebüßt habe.
Und ist es verwunderlich, dass die Arabische Liga auf ihrer Tagung im Mai 2004 in Reaktion auf die von Bush verkündete Initiative, die demokratische Umgestaltung eines »Größeren Mittleren Ostens« voranzutreiben, festgestellt hat, dass es die freie Entscheidung jedes Mitgliedstaates sein müsse, an diesen Reformen mitzuwirken. Diese müssten im Einklang mit der Religion, Tradition und Kultur der einzelnen Länder stehen. In diesem Kontext muss man auch die Absage Ägyptens und Marokkos sehen, auf dem G 8-Gipfel vom Juni 2004 entsprechend der Forderung der USA ihre Reformvorstellungen zu präsentieren. Mubarak wollte sich keine Reformen von außen aufzwingen lassen. Auch die unter den Bedingungen der USA-Besatzung durchgeführten Wahlen in Irak sind für die anderen arabischen Staaten kein überzeugendes Beispiel, weder für die Regierenden, noch für die Regierten. Die Amerikaner ließen die Verfassung ändern, installierten ein Delegiertensystem, das sie kontrollieren konnten. Sie taten alles, um eine wirkliche Demokratisierung Iraks von innen zu verhindern.
Die arabischen Volksmassen wollen echten demokratischen Wandel und wirkliche politische Mitbestimmung. Dabei werden sie und ihre Repräsentanten, die Reformer, mit einem Zwei-Frontenkampf konfrontiert. Einerseits müssen sie das Anwachsen der Islamisten und ihres militanten Kerns, der Fundamentalisten, verhindern, ihren zunehmenden Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung zurückdrängen, andererseits auch das Machtmonopol der Dynastien bzw. der herrschenden Clans und deren Vorgehen gegen sich auflehnende Massen bekämpfen.
Mit der Errichtung eines Gottesstaates, worauf die Fundamentalisten, u.a. die Muslimbruderschaft, hinarbeiten, ist ein mehr von Demokratie und Menschenrechte nicht zu erwarten. Der saudiarabische Wahabismus als ausgeprägter Fundamentalismus verlangt die Anwendung der Sharia im alltäglichen Leben in striktester Form, er propagiert einen Weg, Lösungen für gegenwärtige Probleme in den Schriften der alten Gelehrten zu suchen. Kritischer Geist ist ihm fremd.
Auch die Regierenden werden einer Demokratisierung nur zustimmen, wenn sie dazu gezwungen werden.Es wächst der Widerstand gegen das Regime von Ägyptens Präsident Mubarak. Sein Rücktritt, ein Ende des 24-jährigen Notstands werden verlangt. Eine neu gegründete ägyptische Oppositionsgruppe »Front zur Rettung Ägyptens«, die sich von den Islamisten klar abgrenzt, droht mit einem Volksaufstand, falls »das Regime eine friedliche Lösung ausschlägt«. Solche Bewegungen treten dafür ein, dass eigenständige Reformen, ohne Druck von außen, umgesetzt werden.
Annäherung, nicht Angleichung
Die gegenwärtigen Entwicklungen in der islamischen Welt lassen die Schlussfolgerung zu, dass der Demokratisierungsprozess durchaus von unten gestärkt werden kann und auch muss. Es bieten sich viele Ansatzpunkte für Reformen im Sinne einer »besseren Regierungsführung« und der Gewährleistung der Menschenrechte an. Menschenrechte sind durchaus mit dem Islam vereinbar. Eine Annäherung, nicht Angleichung, an das Demokratieverständnis der westlichen Welt ist möglich. »Europa sollte sich auf eine lang anhaltende Periode einstellen, in der in islamischen Ländern politische Bewegungen ihre Forderungen religiös auf der Grundlage des Islam nicht säkularistisch, sondern islamistisch artikulieren«, schrieben die 27 deutschen Botschafter a.D. in ihrem Brief vom 18. Februar 2005 an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, in dem Vorschläge für einen »Neuanfang« im Verhältnis zur islamischen Welt unterbreitet werden. Kein »clash of cultures« a la Huntington, des Ideologen der Neokonservativen in den USA, sondern Dialog auf gleicher Augenhöhe. »Die Respektierung der jeweiligen zivilisatorischen Werte und Entwicklung bilden den Kern neu zu schaffender Beziehungen, die auf Kooperation und Koexistenz beruhen. In der Gestaltung solcher Beziehungen, die nicht die Aufgabe jeweiliger Werte und Prinzipien bedeuten, hat Europa sowohl aus dem KSZE - als auch aus dem europäischen Integrationsprozess Erfahrungen«, heißt es im Schreiben der Botschafter, die über Jahrzehnte im Nahen und Mittleren Osten tätig waren und denen das Verhältnis des Westens zur islamischen Welt, die Überwindung eines Feindbilddenkens gegenüber dem Islam, am Herzen liegt.
Es ist zu begrüßen, dass das Europäische Parlament inzwischen eine Initiative der »Neuen Nachbarschaftspolitik« ins Leben gerufen sowie interparlamentarische Delegationen zu islamischen Staaten eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern.
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