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  • Politik
  • Rechtsstreit um Berufsverbote

Ein Thema für Rot-Grün

Vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg versucht derzeit ein 59jähriger Zöllner, das einst gegen ihn verhängte Berufsverbot rückgängig zu machen. Er ist einer von vielen Opfern jener Repressalien, denen Linke in der Bundesrepublik in den 70er und 80er Jahren ausgesetzt waren.

Es war eine SPD-geführte Bundesregierung, die Anfang der 70er Jahre den sogenannten Radikalenerlaß erfand. Wie schwer mit dieser Erfindung Willy Brandts Anspruch auf mehr Demokratie beschädigt wurde, zeigte sich bald: In ganz Europa wurde kritisiert, daß die Bundesrepublik linke Kritiker - längst nicht nur Kommunisten - aus dem öffentlichen Dienst drängte und auf der Jagd nach vermeintlichen Gesinnungsverstößen eine höchst unappetitliche Schnüffelpraxis entwickelte.

Diese Praxis wurde in den 80er Jahren eher stillschweigend eingestellt; die Opfer müssen sich bis heute auf eigene Faust um Wiedergutmachung bemühen. Die neue rot-grüne Regierung, die sich gern um Menschenrechte in anderen Ländern bemüht, hat dieses spezielle Kapitel bisher links liegen gelassen. Daß selbst ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten einer entlassenen Lehrerin die deutsche Justiz nicht beeindruckt, kann nicht allein deren Angelegenheit sein. Es wäre eine lohnenswerte Aufgabe für die Politik, gerade im Jubiläumsjahr 1999.

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