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- Ratgeber: Gezielt beleidigen
»Du Vogel« als Schnäppchen
Sicher kennen Sie das: Ein Beamter vollzieht seine Dienstpflicht an Ihnen, Sie sind unzufrieden und verletzen daher die Grundregeln der Höflichkeit. Das kostet dann eine Gebühr Damit Beschimpfungstäter und -opfer nicht länger um Dunkeln tappen müssen, wurde jetzt eine Liste mit Beleidigungsstrafen veröffentlicht, anhand derer Sie künftig akkurat und berechenbar beleidigen können. Beispielsweise kostet der allseits bekannte »Ring aus Daumen und Zeigefinger«, einem Polizisten vorgewiesen, 1350 DM. »Ausgestreckter Mittelfinger« dagegen schlägt, obwohl wie gesagt mit nur einem Finger ausgeführt, mit 2200 DM zu Buche. Zwanghaft hervorgekehrte Bildung kann ein Eigentor bedeuten: Während das locker ausgestoßene »Verfluchtes Wegelagerergesindel« gegenüber Polizisten nur 1800 DM Strafe nach sich zieht, kommt man mit dem etwas arroganten »Raubritter« nicht unter 2000 DM weg. Schließlich noch der Spartip der Woche: Nutzen sie den Dreierpack »Was willst du, du Vogel?« (zweimal Duzen, einmal Vogel) aus dem Sonderangebot. Den können Sie für nur 1000 DM anwenden. Sie sparen gegenüber zweimaligem separatem Duzen (jeweils 1200 DM) und einmaligem Vogelzeigen (1500 DM) erstens Zeit und zweitens insgesamt 2900 DM - ein erheblicher Preisvorteil. Beleidigen Sie noch heute - solange der Vorrat reicht!
Wolfgang Hübner
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