Kinder über 18 Jahre? Mögliche Nachzahlung beim Kindergeld prüfen lassen

  • Lesedauer: 2 Min.
Wenn Töchter oder Söhne 18 Jahre alt werden, stellen die Familienkassen bei den örtlichen Agenturen für Arbeit die Kindergeldzahlung in der Regel zunächst ein. Häufig lohnt es sich für die Eltern, einen Antrag auf Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus zu stellen.

Für Arbeitslose bis zum 21. Lebensjahr

Für arbeitslose und Arbeit suchende Kinder gibt es diese Leistung nämlich bis zum 21. Geburtstag. Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden oder eine solche suchen, können bis zu ihrem 27. Geburtstag Kindergeld erhalten. Die Leistung gibt es allerdings nur, wenn das Jahreseinkommen der Kinder unter dem Existenzminimum von derzeit 7680 Euro liegt. Im Jahr 2004 galt die gleiche Grenze. 2003 und 2002 lag die Grenze bei 7188 Euro und im Jahr 2001 bei 14040 DM. Fraglich war aber bislang, ob es sich hierbei um eine »Netto-« oder - wie die Familienkassen unterstellten - eine »Brutto-Grenze« handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich - wie bereits kurz berichtet - die bisherige Praxis als verfassungswidrig eingestuft und angeordnet, dass neben den Werbungskosten auch die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen der Kinder absetzbar sind. Dadurch sind viele Eltern möglicherweise in 2004 doch noch kindergeldberechtigt.

Bei Neuanträgen keine Korrektur nötig

Bei allen neuen Kindergeldanträgen würden die von volljährigen Kindern gezahlten Sozialversicherungsbeiträge automatisch berücksichtigt, erklärte das Bundesfinanzministerium. Der Anspruch gelte aber auch für die Vergangenheit, so das Ministerium. Mindestens vier Jahre rückwirkend kann Kindergeld beantragt werden. Von Amts wegen werden aber nur die Fälle aufgerollt, in denen wegen Einsprüchen über das Kindergeld noch nicht abschließend entschieden wurde. Ansonsten müssen die betroffenen Eltern entgangenes Kindergeld für die Vergangenheit beantragen. Es kann auch dann erneut beantragt werden, wenn eine Kindergeldzahlung bereits abgelehnt wurde. In diesen Fällen wird es aber nur für die Zeit nach der rechtskräftigen Ablehnung gewährt. Besser ergeht es denjenigen, die erst gar keinen Antrag gestellt haben. Sie können zumindest ab Anfang 2001 Kindergeld bekommen, wenn sie nachträglich die Voraussetzungen auf Kindergeld erfüllen. Dieses beträgt seit 2002 für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.

Prüfung für die letzten vier Jahre

Fazit: Die Prüfung und Berechnung über den Bezug von Kindergeld in den Jahren 2001 bis 2005 ist erforderlich. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ausbildungsvergütung unter Abzug der Werbungskosten unter dem Existenzminimum von 7680 Euro lag, ist die Antragstellung auf Nachzahlung des Kindergeldes berechtigt.

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