Länderkürzel vor Postleitzahl entfällt
Die Deutsche Post empfiehlt, im internationalen Brief- und Paketverkehr auf das Länderkürzel vor der Postleitzahl des Bestimmungsortes ab sofort zu verzichten. Das Bestimmungsland ist künftig in Großbuchstaben in der letzten Zeile der Anschrift in deutscher oder französischer Sprache anzugeben (Beispiel: Anstatt etwa B-1000 BRÜSSEL nur Postleitzahl und Ort sowie als letzte Zeile BELGIEN).
Bis heute existiert international kein anerkanntes und einheitliches System der Verwendung von Länderkürzeln. Lediglich 24 fast ausschließlich europäische - Länder hatten sich in der Vergangenheit auf die Benutzung von einheitlichen Länderkürzeln verständigt. Die Vielzahl weltweit unterschiedlich verwendeter Länderkennzeichen
führt häufig zu Fehlern bei der Sortierung auf das Bestimmungsland und damit zu Laufzeitverzögerungen.
Einige Länder verwenden als nationale Postleitzahlen eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Die Angabe eines zusätzlichen Länderkürzels vor der Postleitzahl kann zu Problemen führen, insbesondere bei der automatischen Erkennung der Anschriften und der Verteilung von Briefen und Paketen. Viele nationale Postunternehmen haben sich daraufhin ausdrücklich gegen die Verwendung von Länderkürzeln vor den Postleitzahlen für ihr Land ausgesprochen.
Die Deutsche Post bittet daher ihre Kunden, bei internationalen Postsendungen die neue Regelung zu beachten.
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