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Grundgesetz legitimiert Zwangsarbeit

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Zu: »Ab Juni fehlen 50000 Zivis« (ND vom 20. 12.): Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst Hackler rechnet durch die Verkürzung des Zivildienstes von 13 auf 11 Monate mit erheblichen Problemen bei den Wohlfahrtsverbänden, die sich ganz wesentlich auf die Arbeit junger wehrpflichtiger Männer stützen, die den Dienst mit der Waffe ablehnen, aber auch keine Totalverweieerung für sich in Be-

tracht ziehen. Ich finde, es ist an der Zeit, dass junge Männer im wehrpflichtigen Alter nicht länger als Billiglohnarbeiter im sozialen Bereich eingesetzt werden. Zum anderen ist nach Artikel 12 des Grundgesetzes Zwangsarbeit verboten. Wehrpflicht und Zivildienst sind jedoch Zwangsarbeit, da sich ihnen kein Mann, bei Androhung von Strafverfolgung, entziehen darf. Der nachfolgende Artikel 12a (Wehr- und Dienstpflicht) legitimiert jedoch diese Form von Zwangsarbeit, allerdings nur für Männer, obwohl Artikel 3 postuliert: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Um dem Grundgesetz Genüge zu tun, müssten eigentlich auch Frauen diese Zwangsdienste leisten oder aber man streicht den Artikel 12a ersatzlos und – um die Gleichberechtigung der Geschlechter auch in diesem Bereich herzustellen - ermöglicht Frauen den uneingeschränkten Zugang zu allen militärischen Berufen.

Peter Thiel 10555 Berlin

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