Inzest und viele Fragen

Silvia Ottow über verbotene Geschwisterliebe

  • Lesedauer: 2 Min.
Im Film geht es meistens »gut« aus. Junge und schöne Protagonisten nähern sich einander mit schmachtenden Blicken und den Zuschauer gruselt es schon wohlig, weil er längst weiß, dass es sich hier um Geschwister handelt. Doch unwiderstehliche Bewerber aus dem großen Lager der Nichtverwandten verhindern meistens den drohenden Inzest.

Im Film geht es meistens »gut« aus. Junge und schöne Protagonisten nähern sich einander mit schmachtenden Blicken und den Zuschauer gruselt es schon wohlig, weil er längst weiß, dass es sich hier um Geschwister handelt. Doch unwiderstehliche Bewerber aus dem großen Lager der Nichtverwandten verhindern meistens den drohenden Inzest.

Im Leben kann es anders laufen, wie die Geschichte des Leipziger Geschwisterpaares zeigt, dass vier Kinder bekam und glücklich war, solange es niemanden interessierte. Jetzt steht fest: Der junge Vater wanderte zu Recht ins Gefängnis. Beischlaf zwischen Verwandten bleibt strafbar. Was jedoch nach diesem Urteil vor allem bleibt, sind viele Fragen. Zum Beispiel jene nach dem Sinn von Strafen für einen äußerst selten vorkommenden Umstand, durch den niemand Schaden erleidet. Auch das Argument, Kinder aus dieser Beziehung könnten krank sein, ist zweifelhaft. Ein höheres Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen haben auch Kinder von Menschen mit bestimmten Krankheiten, denen niemand Sex und Nachwuchs verbietet. Die Aufrechterhaltung gesellschaftstragender Familienstrukturen, die als Begründung für das Inzestverbot herhalten muss, überzeugt ebenfalls nicht, denn diese Strukturen sind mittendrin im Umbruch. Patchworkfamilien und allein Erziehende bestimmen sie zunehmend, geheiratet wird weniger. Geschwisterliebe spielt in dieser Entwicklung wohl die geringste Rolle - entsprechend liberal hätte man mit diesem Phänomen umgehen können.

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