Wechsel darf nur noch drei Wochen dauern

Wenige Schritte zum neuen Stromanbieter

  • Lesedauer: 3 Min.
Angesichts der ab 2013 steigenden Strompreise vieler Anbieter (siehe dazu auch in diesem nd-ratgeber auf Seite 1) könnte der Wechsel des Anbieters durchaus Geld sparen. Was ist beim Versorgerwechsel zu beachten?

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Wichtig ist ein Preisvergleich. Kostenlose Preisvergleiche finden sich im Internet unter www.verivox.de, www.check 24.de oder www.toptarif.de. Zur Berechnung einer Liste mit den günstigsten Tarifen genügen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), abzulesen auf der jüngsten Stromrechnung, und die Postleitzahl.

Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Wer von seinem Anbieter ein Schreiben über eine Preiserhöhung erhält, hat in der Regel das Recht zur sofortigen Kündigung. Das muss möglichst bald nach Erhalt der Information erfolgen. Auch ohne Preiserhöhung ist der Wechsel möglich: Grundversorgungstarife können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Oft finden sich aber auch Tarife mit Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten.

Wie wechsle ich den Versorger am bequemsten?

Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Der neue Anbieter erledigt meist alle Formalitäten. Bei Kündigung wegen Preiserhöhung gilt der alte Tarif, bis der Wechsel perfekt ist.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Es darf maximal nur drei Wochen dauern, bis der neue Anbieter den Strom liefert. Die Frist beginnt, wenn der neue Lieferant den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Die Versorgung kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen.

Wie lange sollte ich mich an den neuen Anbieter binden?

Je kürzer, desto besser. Da die Strompreise in Bewegung sind, empfehlen die Verbraucherschützer eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Was passiert beim Wechsel?

Der Strom kommt auch nach dem Wechsel des Anbieters vom örtlichen Versorger. Der neue Anbieter stellt den Strom weiter in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Die Gefahr, ohne Strom dazustehen, gibt es auch bei einer Pleite des neuen Versorgers nicht. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind.

Wie sieht die Hilfe von Verbraucherzentralen aus?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zum Beispiel stützt sich bei ihren Energieberatern auf Architekten oder Ingenieure. Sie bieten nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung in 35 Orten Sachsen-Anhalts an. Im Rahmen eines Energie-Checks kommt der Energieberater auch nach Hause und macht sich mit dem Verbraucher gemeinsam auf die Suche nach Einsparmöglichkeiten. In den Beratungsstellen kann man sich auch kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Bei alten Waschmaschinen und Trocknern, Kühl- und Gefrierschränken, bei Fernsehern, Computern und Espressomaschinen lohnt sich das Nachmessen.

Terminanfrage bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter (018) 809 802 400 (kostenfrei im deutschen Festnetz). Beratungsstellen und Energieberatungsstützpunkte im Internet unter www.vzsa.de.

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