In diesem Fall bekam der Mieter Recht

Eigenbedarfskündigung (2)

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarfs, weil sein Stiefsohn angeblich die Wohnung für sich und seine Familie brauche, obwohl dieser zur gleichen Zeit ein Haus kaufte.

Das Amtsgericht Köln wies den Anspruch des Vermieters ab, der bereits eine Räumungsklage gegen den Mieter erhoben hatte. Als der Vermieter gegen diese Entscheidung Berufung beim Landgericht Köln einlegte, wurde er auch hier zurückgewiesen. Der Stiefsohn habe das Haus während des bereits laufenden Räumungsverfahrens erworben. Das mache seine Umzugspläne in die Mieterwohnung unglaubwürdig.

Dabei sei auch noch ein nicht unbedeutender Hintergrund dieses Vorganges zu beachten: Der Eigenbedarfskündigung seien Streitigkeiten mit dem Vermieter vorausgegangen. Deshalb habe er den Mieter wohl loswerden wollen. In diesem Fall sei der Eigenbedarf zu verneinen. Beide Kündigungen seien unwirksam. Anspruch auf Räumung der Mietsache bestehe auch nicht, so die Richter des Landgerichts.

Beschluss des Landgerichts Köln vom 24. März 2010, Az. 6 S 345/09

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal