Nordkirche wird real

Erste Landessynode tritt zusammen, Ost-West-Lohngefälle bei Mitarbeitern soll gemindert werden

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Die erste Synodentagung der Pfingsten 2012 gegründeten Nordkirche steht an. Zentraler Tagesordnungspunkt für das Kirchenparlament ist die Wahl eines Präses.

Hamburg/Lübeck (Agenturen/nd). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist knapp ein halbes Jahr alt, morgen tritt ihre erste Landesynode in Lübeck-Travemünde zusammen. »Die Konstituierung dieser ersten Landessynode ist nach vielen Ereignissen der vergangenen Jahre, insbesondere nach den Tagungen der Verfassunggebenden Synode und dem Gründungsfest in Ratzeburg, ein weiterer bedeutender Schritt für das Zusammenwachsen unserer neuen Nordkirche«, sagte Heiner Möhring, Präses der Verfassunggebenden Synode, im Vorfeld in Hamburg. Im Rahmen eines Gottesdienstes in der St. Lorenz Kirche in Travemünde werden die 156 Synodalen zuvor feierlich auf ihr Amt verpflichtet.

»Die Landessynode ist mehrheitlich ehrenamtlich besetzt. Dies verdeutlicht, dass unsere Kirche nicht allein von Theologen geleitet wird, sondern von allen Getauften«, sagte Thomas Baum, Vizepräses der Verfassunggebenden Synode. Am Donnerstagnachmittag wird die konstituierende Landessynode aus ihrer Mitte das Präsidium wählen, bestehend aus einem oder einer Präses und zwei Vize, die zusammen das Kirchenparlament leiten.

Insgesamt besteht das Kirchenparlament aus 97 ehrenamtlichen und 16 hauptamtlichen Mitgliedern sowie 39 Pastoren und den vier Professoren. Die Nordschleswigsche Gemeinde in Dänemark sowie die Evangelische Jugend entsenden weitere acht Mitglieder, die zwar Antrags- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien (Hamburg und Schleswig-Holstein), Mecklenburg und Pommern mit über 2,2 Millionen Kirchenmitgliedern. Die Nordkirche wird gemeinsam durch die Landessynode, die Kirchenleitung und den Landesbischof beziehungsweise die Landesbischöfin geleitet. Die nun in Lübeck-Travemünde tagende Landessynode ist die erste dieser drei Institutionen, die auf Grundlage der neuen Verfassung ihre Arbeit aufnimmt. Die erste Kirchenleitung wird im Februar gewählt, der Landesbischof oder die Landesbischöfin voraussichtlich im Frühjahr 2013.

Wenige Tage vor der Synode wurde mitgeteilt, dass die knapp 3000 angestellten Mitarbeiter der evangelischen Kirchenkreise und Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern künftig mehr Geld bekommen sollen. Das sehe die neue Kirchliche Arbeitsvertragsordnung vor, die die Arbeitsrechtliche Kommission der beiden Kirchenkreise beschlossen hat und die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, erklärte der Kommissionsvorsitzende, Pastor Albrecht Martins, am Montag in Schwerin. Die Bezüge sollen zum Jahresbeginn 2013 um 3,5 Prozent und ein Jahr später um weitere 2,8 Prozent erhöht werden. Nach kirchlichen Angaben erhalten die auf Kirchenkreis- und Kirchengemeinde-Ebene angestellten Mitarbeiter in Mecklenburg und Pommern derzeit 97 Prozent des vergleichbaren Westtarifs, den Kirchenmitarbeiter in Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Während die Tarife im Westteil der neuen Nordkirche mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, erfolgt dies im Raum von Mecklenburg-Vorpommern mindestens bis 2018 weiterhin nach dem sogenannten Dritten Weg. Das heißt, Mitarbeiter und Dienstgeber verhandeln direkt in der Arbeitsrechtlichen Kommission.

Die Wochenarbeitszeit im Ostteil wird von 40 auf 39 Stunden reduziert. Zudem soll das Weihnachtsgeld ab 2013 auf 70 Prozent eines Monatsgehaltes steigen. Im laufenden Jahr beträgt diese Sonderzahlung in Mecklenburg 40 Prozent und in Pommern 60 Prozent eines Monatsentgeltes.

Als Ausgleich für die niedrigere Zahlung in Mecklenburg in diesem Jahr soll es für die Mecklenburger eine Einmalzahlung geben. Mitarbeiter, die Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren haben, bekommen einen bezahlten Familientag im Jahr. Diese Regelung gab es bisher nur in Pommern, aber nicht in Mecklenburg. Gremien wie etwa die Kirchenkreisräte haben einen Monat Zeit, Einwendungen zu erheben.

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