Ehrenamt soll stärker gefördert werden

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Ehrenamtliche Arbeit soll erleichtert werden. Das Bundeskabinett brachte am 24. Oktober 2012 einen Gesetzentwurf auf den Weg, der ehrenamtliche Arbeit von bürokratischen Hürden befreien soll. Es sollen auch die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben werden. Außerdem sollen Vereinsvorstände künftig nicht mehr bei jedem kleinsten Vergehen haftbar gemacht werden.

Dem Entwurf zufolge sollen sogenannte Übungsleiter, die ehrenamtlich Schulungen anbieten, künftig 2400 Euro im Jahr steuerfrei bekommen können. Bisher sind es 2100 Euro. Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale wird von 500 auf 720 Euro im Jahr angehoben.

Änderungen gibt es auch bei Haftung für ehrenamtliche Entscheidungen. Bisher müssen Vereinsvorstände im Falle nicht zweckgerecht verwendeter Mittel schon bei einfacher Fahrlässigkeit Konsequenzen fürchten. Das schreckte viele Bürger ab, sich im Verein zu engagieren. Künftig droht Ungemach nur noch bei grober Fahrlässigkeit.

Großzügigere Regelungen sollen auch bei der Verwendung von Spendengeldern gelten. Für das Sparen auf große Anschaffungen wie Computer oder einen neuen Transporter bleibt derzeit kaum Raum, weil die Spenden zeitnah ausgegeben werden müssen. Künftig ist dafür ein Jahr mehr Zeit. Auch die Rücklagen dürfen künftig höher sein. Sie sollen sich anders als bisher am Neuwert der geplanten Anschaffung orientieren.

Weitere Änderungen betreffen die Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzämter. Zudem werden gemeinnützige Gesellschaften besser geschützt.

Das Gesetz soll bis März 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und dann bereits rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Kosten werden auf rund 240 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. epd/nd

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