Anmeldung zehn Tage vorher
Ablesung für Strom und Wasser
Die Ankündigung muss den Mietern mindestens zehn Tage vor dem genannten Termin entweder durch den Aushang oder per Karte im Briefkasten mitgeteilt werden. Grundsätzlich haben sie Anspruch darauf, dass ihnen im Verhinderungsfall ein anderer Termin genannt wird. Das ist laut Rechtsprechung kostenlos.
Der neue Termin muss mindestens 14 Tage später vorliegen. Gibt es dann für den betreffenden Mieter wieder zeitliche Probleme, sollte er unbedingt mit einem Nachbarn vereinbaren, dass dieser den Ableser in die Wohnung einlässt. Wer längere Zeit im Urlaub ist und den Ablesetermin nicht zur Kenntnis nehmen kann, sollte schon vor der Urlaubsreise mit einem Nachbarn, dem er die Schlüssel anvertrauen kann, ausmachen, dass er den Termin wahrnimmt.
Erst bei einem dritten Termin ist mit Kosten für die Ablesung zu rechnen. Ob gezahlt werden muss, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter sich im Krankenhaus befindet und die Ablesetermine ohne eigenes Verschulden nicht kennen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht.
Mietern wird empfohlen, vor der offiziellen Ablesung selbst den Stand der Messgeräte zu notieren und die Angaben vor der Unterschrift unter das Ableseprotokoll zu vergleichen.
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