Zur Besoldung der Berliner Beamten
Verwaltungsgericht
Mit dieser Entscheidung wurden die Klagen mehrerer Landesbediensteter zurückgewiesen. Diese hatten moniert, sie bekämen eine zu niedrige Bezahlung, was verfassungswidrig sei.
Die Berliner Besoldung verstoße nicht gegen den Grundsatz, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein Minimum an Lebenskomfort befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen können müsse, urteilte die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts in dem Verfahren bereits am 26. Oktober 2012 (Az. VG 26 K 30.11).
Ein Vergleich der Nettoeinkommen der Berliner Beamten mit Löhnen der Angestellten des öffentlichen Dienstes ergebe sogar einen Gehaltsvorsprung der Beamten. Schließlich wahre die Berliner Besoldung den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 15 Prozent zum Einkommen von Familien, die staatliche Unterstützung erhalten, so das Gericht.
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