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Zur Kaffeefahrt mit der Straßenbahn

Warnung vor dreisten Abzockern und Betrügern

  • Lesedauer: 3 Min.
Die betrügischen Ideen von Abzockern sind offensichtlich grenzenlos, wie das jüngste Beispiel zeigt, über das die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert.

Eine Einladung zu einem großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen in einer Gaststätte oder Hotel am Wohnort - diese auf den ersten Blick verlockende Offerte wird gegenwärtig an die Bewohner der größeren Städte Sachsen-Anhalts versandt.

Doch aus der Freude der Angeschriebenen wird regelmäßig Frust. Sie müssen im Verlaufe der »Feier« ganz schnell feststellen, dass hier nichts anderes abläuft als eine schnöde Kaffeefahrt - eben nur vor Ort und leicht mit der Straßenbahn zu erreichen.

Die versprochenen Geburtstagsgeschenkkörbe werden nicht ausgehändigt, aber in nicht enden wollenden Verkaufsgesprächen völlig überteuerte Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich gesundheitlichem Nutzen angeboten.

Das »persönliche Wertgeschenk« in Höhe von knapp 500 Euro wird nach Schilderung von Verbrauchern bei Reisebuchungen verrechnet. Diese Reiseanmeldungen lassen sich zwar problemlos durch einen Widerruf aus der Welt schaffen. Allerdings kassieren die Vermittler dieser Reisen von den Verbrauchern horrende sogenannte Beratungs- und Servicegebühren pro Person für jede gebuchte Reise ab. Da kommen schnell dreistellige Eurobeträge zusammen.

Zwei halleschen Seniorinnen, die in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vorsprachen, wurden auf diese Art und Weise um jeweils 792 Euro per EC-Cash erleichtert. Glaubhaft schilderten sie übereinstimmend, dass die Vermittlerin die EC-Karten lediglich zum Auslesen der Daten benötigt hätte. Nach drei Tagen würde eine Einkaufskarte für einen Supermarkt mit einem Guthaben von fast 500 Euro zugesandt. Dafür unterschrieben die Verbraucherinnen jeweils ein Formular, welches in einem sofort verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt wurde. Erst nach der Veranstaltung kam der Schock: Sie haben unterschrieben, sie hätten ein 90-minütiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen und erkennen die Vermittlungsgebühr von 99 Euro per Person und Reise an. Diese wird laut unterschriebener Quittung weder auf den Reisepreis angerechnet noch bei Widerruf oder Stornierung der Reiseverträge zurückerstattet.

Eine andere Verbraucherin schildert, sie habe (zum Glück) keine EC-Karte dabei gehabt und deshalb nur eine Anzahlung für die gebuchten Reisen geleistet. Dafür erhielt sie keinen Beleg. Alles sollte umgehend zugeschickt werden, was natürlich nicht geschah. Auf der Suche nach einer Adresse wandte sich die Verbraucherin an den Inhaber der Gaststätte, wo die Verkaufsveranstaltung stattgefunden hat. Der allerdings gab sich ahnungslos.

Was hier passiert, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt dreiste Abzocke. Die geschädigten Verbraucherinnen haben Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges erstattet. Davon erhalten sie ihr Geld zwar nicht zurück, aber sie wollen, dass es anderen Verbrauchern nicht genauso ergeht.

Einladungen für derartige Veranstaltungen - wie immer sie auch benannt werden - gehören in den Papierkorb, sollen persönlicher Ärger und finanzielle Verluste vermieden werden.

Bei Fragen zu Haustürgeschäften können sich betroffene Verbraucher an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden oder das Verbrauchertelefon unter (0900) 17 75 770 (1 Euro/min aus dem deutschen Festnetz) von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.

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