Pflegebedürftige Ehefrau erschossen
Zweieinhalb Jahre Haft für 85-jährigen Sinsheimer
Heidelberg (dpa/nd). Für die tödlichen Schüsse auf seine pflegebedürftige Frau hat das Landgericht Heidelberg einen 85-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer erkannte am Freitag auf Totschlag in einem minderschweren Fall. Der Richter machte in der Urteilsbegründung klar, dass man einen anderen Menschen nie umbringen dürfe - auch wenn die Umstände noch so tragisch seien. Der Mann aus Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) war nach eigenen Worten mit der Pflege der demenzkranken Frau zunehmend überfordert und hatte keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Im September 2012 hatte er zunächst die schlafende 84-Jährige erschossen. Anschließend hatte er versucht, sich das Leben zu nehmen.
Ob der Mann tatsächlich ins Gefängnis muss, ist offen. Der Richter machte deutlich, dass es die Möglichkeit eines Gnadengesuchs gebe, das dem gesundheitlich Angeschlagenen ein Leben hinter Gittern ersparen könnte.
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