Warum wird meine Witwenrente gekürzt?

Leserfrage zur Witwenrente

  • Lesedauer: 3 Min.

Im nd-ratgeber wurde vor einiger Zeit über das neue und alte Recht bei der Witwenrente informiert. Dazu habe ich eine Frage: Ich bin seit 1999 Rentnerin und beziehe außerdem eine Betriebsrente in Höhe von knapp 40 Euro monatlich, in meinem Fall von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Warum führt diese geringe Rente zur Kürzung meiner Witwenrente?
Gisela W., Berlin

Der Autor des Beitrages, An-dreas Brate, gibt Auskunft:

Renten aus betrieblicher Altersversorgung werden nach heutiger Rechtslage - dem sogenannten neuen Recht - für die Einkommensanrechnung bei gesetzlichen Hinterbliebenenrenten berücksichtigt, wie jedes andere Einkommen auch. Dabei werden die gesamten monatlichen Einkünfte herangezogen - also Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, aber auch Einkommen aus Vermögen wie etwa Zinsen aus Kapitalanlagen, Zahlungen aus privaten Versicherungsverträgen und eben Renten aus betrieblicher Altersversorgung.

Dazu zählen auch Leistungen aus der »Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder« (VBL), einer Zusatzversorgungskasse mit Angeboten zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Der Beschreibung der Leserin zufolge ist also zu entnehmen, dass für sie neues Recht angewendet wird.

Für Ältere gibt es eine Vertrauensschutzregelung, nach der die Regelungen, die für gesetzliche Hinterbliebenenrenten bis 2002 galten, weiter angewendet werden. Man spricht dann vom sogenannten alten Recht.

Dieses Recht trifft nur in zwei Fällen zu. Entweder: Der versicherte Ehepartner ist vor dem 1. Januar 2002 gestorben. Oder: Der Ehepartner ist zwar nach dem 31. Dezember 2001 verstorben, aber die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen. und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren.

Wenn das nicht der Fall ist, rechnet der Rentenversicherungsträger die verschiedenen Einkommensarten zusammen, wobei nur die Nettobeträge interessieren. Dazu gehören dann auch - wie im Falle der Leserin - die monatlichen 40 Euro Betriebsrente. Übersteigen beispielsweise die Altersrente, die Betriebsrente und andere Nettoeinkünfte zusammen genommen den monatlichen Freibetrag von 657,89 Euro (Ost) beziehungsweise 741,05 Euro (West), wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Wertes werden dabei von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.

Warum wird die Rente überhaupt gekürzt? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass seine gesetzlichen Hinterbliebenenrenten das Einkommen wenigstens zum Teil ersetzen sollen, das der Verstorbene in die Ehe eingebracht hat. Sobald jedoch eigenes Einkommen in einem gewissen Umfang vorhanden ist, ist eine Versorgung durch den Rentenversicherungsträger nur noch teilweise oder gar nicht mehr erforderlich - meint der Gesetzgeber.

Entsprechend wirkt sich zusätzliches Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente aus. Nur ein gewisser Teil des eigenen Einkommens unterhalb eines jährlich neu festgelegten Freibetrages bleibt anrechnungsfrei.

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