Gericht kippt Stromrabatt für Industrie

Befreiung von Netzkosten für unwirksam erklärt

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Berlin (dpa/nd). Die Befreiung großer Unternehmen an den Kosten für das Stromnetz ist nichtig. Dies entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Damit kippte das Gericht eine Verordnung, die der Bundestag 2011 beschlossen hatte. Diese habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage gehabt, begründeten die Richter in ihrem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Geklagt hatten fünf Netzbetreiber.

Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises. Befreit sind Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden pro Jahr dauerhaft am Netz hängen und deren Stromverbrauch zehn Gigawattstunden übersteigt. Um diese Ausnahmen zu finanzieren, war eine Sonderumlage von 0,329 Cent pro Kilowattstunde eingeführt worden. Bei einem Verbrauch von 3500 kWh für einen Haushalt macht dies 11,50 Euro aus. Insgesamt summieren sich die Kosten für die Befreiung der Industrie nach Prognosen für 2012 und 2013 auf über eine Milliarde Euro.

Zudem leitete die EU-Kommission wegen der Kostenbefreiung ein Verfahren ein, um den Verdacht auf unerlaubte Beihilfe zu prüfen. Falls sie zu dem Ergebnis kommt, dass die Nachlässe staatliche Beihilfen sind, wird Brüssel im nächsten Schritt prüfen, ob diese Beihilfen den Profiteuren einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten verschaffen. Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) betonte, es liege keine staatliche Beihilfe vor, da die Befreiungen von den Stromkunden finanziert werden. Das Ministerium arbeite ohnehin an einer Neuordnung.

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