Staatsanwalt will Freisprüche kippen

Sachsensumpf-Prozess vor Neuauflage

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Dresden (epd/nd). Der sogenannte Dresdner Journalistenprozess soll in eine neue Runde gehen. Die Staatsanwaltschaft Dresden habe Revision gegen den Freispruch von zwei Journalisten im Dezember vergangenen Jahres am Dresdner Landgericht eingelegt, teilte der sächsische Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) am Montag auf seiner Internet-Homepage mit. Die Staatsanwaltschaft Dresden konnte auf Nachfrage den Eingang der Revisionsbegründung zunächst nicht bestätigen.

Die Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel waren im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über den sogenannten Sachsensumpf wegen übler Nachrede und Verleumdung angeklagt. Das Landgericht Dresden sprach beide Journalisten in der Berufungsverhandlung nach umfassender Beweisaufnahme frei. Das Urteil aus erster Instanz aus dem Jahr 2010 war damit aufgehoben. Die Staatsanwalt fordert nun in dem Verfahren nach Angaben des DJV vom Oberlandesgericht Dresden, dass die Angelegenheit zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer zurück verwiesen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine Geldstrafe von je 6000 Euro für die angeklagten Journalisten gefordert.

Die Reporter hatten 2008 für »Zeit Online« und den »Spiegel« über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu und zum Minderjährigenbordell »Jasmin« berichtet. In der Affäre waren auch Justizbeamte als Kinderschänder verdächtigt worden. Die beiden Journalisten waren Mitte 2010 wegen dieser Berichte vom Amtsgericht Dresden in erster Instanz zu Geldstrafen von jeweils 2500 Euro verurteilt worden.

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