Auch bei Bagatellunfällen die Polizei rufen?
Leserfragen zum Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Wie verhält man sich richtig bei einem Verkehrsunfall? Soll man die Polizei rufen oder nicht? Bearbeiten Versicherer Bagatellunfälle auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme?
Frank B., Eberswalde
Ihr Versicherer verlangt bei Bagatellunfällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Sie können den Unfall also auch selbst dokumentieren. Der Versicherer akzeptiert auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht.
Was ist noch zu beachten?
1. Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners notieren, dazu nähere Angaben zum Fahrzeugtyp.
2. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer dokumentieren. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen. Notieren Sie Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines.
3. Genaue Angaben zum Ort und zur Zeit des Unfalls und wenn möglich Namen und Adressen von Zeugen notieren.
4. Sicher ist sicher: Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Zeichnen Sie eine Unfallskizze.
5 Ganz wichtig: Informieren Sie schnellstmöglich Ihren Versicherer. Geben Sie niemals eine Schuldanerkenntnis ab.
Was wird nach einem Unfall am häufigsten falsch gemacht?
Viele vergessen in der extremen Stresssituation ganz naheliegende Dinge. Zum Beispiel Fotos von der Unfallstelle und von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen zu machen - obwohl heutzutage fast jeder ein Fotohandy hat. Häufig wollen die Betroffenen Ärger vermeiden und machen voreilige Schuldeingeständnisse. Lassen Sie sich zu nichts überrumpeln.
Ist es nötig, immer zuerst die Polizei anzurufen?
Bei einem Bagatellschaden ist das nicht erforderlich. Den kann man selbst gut dokumentieren und mit der Versicherung regeln. Aber in der Praxis ist es oft schwierig, das genau zu beurteilen, ob es sich nur um eine Delle oder einen größeren Schaden handelt. Im Zweifel sollte immer die Polizei verständigt werden.
Das auf jeden Fall dann, wenn Personen verletzt wurden oder ein erheblicher Blechschaden entstanden ist. Das gilt auch dann, wenn man das Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, der Unfallgegner versucht, einem die Schuld in die Schuhe zu schieben. Bisweilen ist der Unfallverursacher auch gar nicht der Fahrzeughalter. Dann ist es gut, wenn die Polizei am Unfallort die Personalien aufnimmt und ermittelt, wer in der Zulassungsstelle als Fahrzeughalter gemeldet ist.
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