Gleichstellungsgesetz in Brandenburg ist in Kraft

Behinderte

  • Lesedauer: 1 Min.
Im Bundesland Brandenburg gilt seit dem 13. Februar 2013 ein neues Gleichstellungsgesetz für Behinderte. Davon könnten rund eine halbe Million Menschen mit Behinderungen in diesem Bundesland profitieren, erklärte der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Jürgen Dusel.

Das Gesetz helfe zugleich wesentlich mehr Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Behinderte würden mit dem neuen Gesetz besser vor Diskriminierung geschützt. Neu geregelt sei, dass auch die Kommunen in die Gleichstellungspolitik einbezogen und Selbsthilfeverbände bei vermuteten Rechtsverletzungen für Betroffene Klage erheben könnten. Gehörlose Menschen bekämen zudem einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher. epd/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.