Bayern und Hessen klagen gegen Finanzausgleich
Geberländer ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Bayern und Hessen finden den Länderfinanzausgleich ungerecht. Mit dem Ziel, das gegenwärtige System zu kippen, zogen die beiden schwarz-gelb regierten Länder gestern vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Kläger halten u.a. die Stadtstaatenregelung für verfassungswidrig. Dabei werden Berliner, Hamburger und Bremer anders gewichtet als Einwohner in anderen Großstädten. Außerdem sei es nicht die Aufgabe des Länderfinanzausgleichs, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren.
Die zwei finanzstarken Länder wollen ihre Zahlungen an die ärmeren Länder reduzieren. Zudem fordern sie, dass die Länder die Höhe bei bestimmten Steuern künftig selbst festlegen können. Dies würde zu einem Steuerwettbewerb unter den Ländern führen.
Mit Baden-Württemberg, Hessen und Bayern gibt es noch drei Geberländer, die 13 Nehmerländer unterstützten. Letztes Jahr wurden 7,9 Milliarden Euro umverteilt. Baden-Württemberg will sich der Klage nicht anschließen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) befürchtet, dass wegen der Klage politisch nicht über den Finanzausgleich verhandelt wird - und letztlich »unter Zeitdruck irgendwelche Kuhhändel gemacht werden«. Nach langem Streit über den Verteilungsschlüssel der Milliarden hatte Karlsruhe 1999 eine Neuordnung des Finanzausgleichs verlangt. Daraufhin beschloss der Gesetzgeber Änderungen, die 2019 aber auslaufen.
Der Regierungschef von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), warf seinen Amtskollegen aus Bayern und Hessen, Horst Seehofer und Volker Bouffier, vor, ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen »Stimmung im Wahlkampf« zu machen. Ziel des Finanzausgleichs seien gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Er habe kein Verständnis dafür, dass zwei Länder dies infrage stellen, so Sellering.
Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter rechnet der Mainzer Juraprofessor Hanno Kube, der die Klageschrift verfasst hatte, in ein bis zwei Jahren. Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov räumte der Klage nur »ausgesprochen geringe Erfolgschancen« ein. »Bayern und Hessen klagen gegen eine Regelung, der sie selbst zugestimmt haben und die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fußt«, sagte der LINKE-Politiker.
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