Angriffslustig

Johannes Eisenberg ist Strafverteidiger und Medienrechtsexperte

Es gibt Leute, die möchte man keinesfalls zum Gegner haben. Witali Klitschko etwa oder Claudia Roth. Oder Johannes Eisenberg. Er ist das, was man in anderen Tätigkeitsbereichen eine Rampensau nennen würde. Wenn er einen Gerichtssaal betritt - Eisenberg ist Rechtsanwalt -, dann ist Langeweile praktisch ausgeschlossen. Eisenberg marschiert gern geradewegs und ohne all zu viele advokatische Umschweife aufs Ziel los, er legt sich bissig-vergnügt mit Prozessgegnern, Staatsanwälten und Richtern an. Ist er in Kampfeslaune, dann hat die Höflichkeit Pause und er sagt ruppige Sätze wie: »Hören Sie mir doch mal zu, Herr Staatsanwalt. Da können Sie auch noch was über das Recht lernen!« Oder: »Entweder lügt der Richter oder er hat das Aktenstudium unterlassen.«

Das gab er gestern in Dresden zum Besten. Eisenberg, Jahrgang 1955, vertritt den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, der wegen seiner Teilnahme an den Antinaziprotesten vom Februar 2011 vor Gericht steht. König soll Demonstranten zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben, behauptet die Staatsanwaltschaft und setzt damit ihre Verfolgungswut gegen Nazigegner fort.

Mit Johannes Eisenberg hat sich der Jenaer Pfarrer einen Verteidiger gesucht, der nicht nur mit allen Wassern des Rechtsstreits gewaschen, sondern auch unbestritten ein Experte im Strafrecht sowie im Medienrecht ist. Und der sich nichts, aber auch gar nichts gefallen lässt. 1987 eröffnete Eisenberg mit seinem Kollegen Stefan König eine Kanzlei in Berlin-Kreuzberg - König ist so etwas wie Eisenbergs Gegenentwurf: ruhig, bedachtsam, eher diplomatisch. Eisenberg dagegen vertritt mit Verve Wikileaks-Gründer Julian Assange und den Historiker Helmut Müller-Enbergs, Ex-Stasichef Erich Mielke und den Chaos Computer Club, Politiker wie Gesine Lötzsch und Hans-Christian Ströbele, Schauspieler wie Til Schweiger und Uwe Ochsenknecht und die Gewerkschaft ver.di. Und immer wieder die Tageszeitung Taz, die Eisenberg einst mit gründete und für die er gelegentlich ebenso fundierte wie polemische rechtspolitische Kommentare schreibt.

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