Bundesagentur geht gegen kranke Hartz-IV-Empfänger vor

Medienbericht über interne Weisung und neue Strafen: Jobcenter sollen ärztliche Atteste prüfen

  • Lesedauer: 2 Min.

Nürnberg (dpa/nd). Hartz IV-Empfänger, die häufig krank sind, müssen sich nach »Bild«-Informationen auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Wie die Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt, sollen die BA-Sachbearbeiter ab sofort besonders darauf achten, ob »begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit« bestehen. Würden Leistungsbezieher überführt, falsche Angaben über den tatsächlichen Gesundheitszustand gemacht zu haben, sollen die Zahlungen gekürzt werden, schreibt »Bild«.

Die Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen, heißt es weiter, den Erwerbslosen misstrauen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als 2 Tagen „ernsthafte Zweifel“. Das gelte auch, wenn die Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurde wie die Erstbescheinigung. Wie es in dem Bericht weiter heißt, sollen die Jobcenter sogar ärztliche Atteste prüfen, um so genannte Blaumacher ausfindig zu machen.

Die »Bild«-Zeitung hat ihren Beitrag mit der Schlagzeile »Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger« überschrieben. Das BLatt berichtet über ein siebenseitiges Papier mit »fachlichen Hinweisen«, in dem die Bundesagentur der Zeitung zufolge Anzeichen für mögliche »Blaumacher« nennt. Kontrolliert werden soll demnach etwa, wer sich »auffällig häufig nur für kurze Dauer« krankmeldet, oft zu Beginn oder am Ende einer Woche krank wird und Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit versäumt.

Bei einem so genannten »Blaumacher«-Verdacht sollen die Jobcenter den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, so die »Bild«-Zeitung. Die MDK-Ärzte sollen die Hartz-Empfänger notfalls sogar zuhause untersuchen.

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