Patentamt widerruft Stammzell-Patent

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München (dpa/nd). Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat das Stammzell-Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle widerrufen. Hintergrund seien rechtstechnische Fragen, sagte der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder. Der bereits angepasste Patentantrag Brüstles bezog sich auf die Entnahme von Stammzellen, ohne dass der Embryo beeinträchtigt oder zerstört wird. Solche Techniken waren aber bei der Anmeldung 1998 gar nicht öffentlich bekannt. Deshalb habe das Patent so, wie es erteilt war, widerrufen werden müssen, erläuterte Osterwalder. Um das Brüstle-Patent gibt es seit Jahren Streit. Der Patent-Experte für Greenpeace, Christoph Then, sprach von einer wichtigen Teilentscheidung.

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