Musharraf nun doch in Gewahrsam

Ex-Machthaber Pakistans festgenommen

  • Lesedauer: 2 Min.

Islamabad (dpa/nd). Einen Tag nach seiner spektakulären Flucht aus einem Gerichtsgebäude ist der frühere pakistanische Militärmachthaber Pervez Musharraf nun doch festgesetzt worden. Er habe sich am Freitag der Justiz gestellt, sagte Qamar Afzal, einer von Musharrafs Anwälten. Daraufhin sei er formal festgenommen worden und ein Richter habe zwei Tage Untersuchungshaft angeordnet. Laut Afzal wurde Musharraf zunächst zurück in seine Residenz am Rande Islamabads eskortiert, später brachten ihn die Beamten ins Polizeihauptquartier.

Der staatliche Nachrichtensender Radio Pakistan berichtete hingegen, Musharraf habe sich nicht freiwillig gestellt. Vielmehr sei er am Morgen verhaftet und vorgeführt worden. In dem Fall geht es um die Verhängung von Hausarrest gegen Richter im Jahr 2007 während Musharrafs Amtszeit. Der Ex-Diktator selbst hält die Anschuldigungen für »politisch motiviert«, wie er auf seiner Facebook-Seite verkündete. Er wolle die Entscheidung anfechten.

Gegen Musharraf laufen insgesamt drei Verfahren. Trotzdem war er im vorigen Monat aus dem langjährigen, selbst gewählten Exil in London und Dubai nach Pakistan zurückgekehrt, um am 11. Mai bei der Parlamentswahl zu kandidieren. Seitdem war er gegen Kaution auf freiem Fuß gewesen. Am Donnerstag hatte dann allerdings ein Gericht in Islamabad seine Festnahme angeordnet.

Daraufhin floh Musharraf mit Hilfe seiner Leibwächter aus dem Saal und fuhr in einem gepanzerten Geländewagen davon. Das Gericht kam in der Verhandlung auch zu dem Schluss, dass es sich bei Musharrafs Anordnung, die Richter fast ein halbes Jahr unter Hausarrest zu stellen, um einen »terroristischen Akt« gehandelt habe. Dafür könne er eine lebenslange Haftstrafe erhalten.

Musharrafs Berater Mohammad Amjad sagte, entgegen seiner Ankündigung werde Musharraf nicht das Verfassungsgericht anrufen, um wieder auf Kaution freizukommen. In einer früheren Entscheidung hatten Richter dem ehemaligen Militärmachthaber auch untersagt, das Land zu verlassen. Kommentar Seite 8

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